Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der HNU

Gemäß Art. 38 Abs. 3 DSGVO ist der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei und ist nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO und Art. 12 Abs. 2 BayDSG zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.

Die Aufgaben und Pflichten eines behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO geregelt und umfassen insbesondere:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und nationalen Sonderregelungen
  • Sensibilisierung und Schulung
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Vorsicht vor Phishing E-Mails

Wir bitten um erhöhte Vorsicht im Bezug auf SPAM- und Phishing E-Mails.

Aktuell sind Phishing-E-Mails mit HNU-internem Absender (vorname.name@hnu.de) im Umlauf.

Bitte klicken Sie den Link nicht an und tragen Sie keine Zugangsdaten, Nutzeraccounts, Passwörter o.ä. ein, wenn Sie sich über den Ursprung der Nachricht nicht sicher sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte oder das ZID.

Wichtige Tipps, wie Sie Phishing-Mails erkennen können, finden Sie auf der Homepage des BSI (öffnet neues Fenster) (externer Link).

Informationen zum Datenschutz für spezielle Verarbeitungen

Links und weiterführende Informationen

Ihr Ansprechpartner

Post
An den Datenschutzbeauftragten der HNU
Hochschule Neu-Ulm
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm