Fi­nan­zie­rungs- und För­der­mög­lich­kei­ten

Für eine berufsbegleitende Weiterbildung gibt es eine Reihe von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Im Folgenden werden, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die wichtigsten vorgestellt.

Deutschlandstipendium

Deutschland braucht leistungsfähigen Nachwuchs. Deshalb unterstützen der Bund und private Förderer engagierte und talentierte Studierende mit dem Deutschlandstipendium. Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern. Dieses Bündnis aus zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung ist das Besondere am Deutschlandstipendium. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg.

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Weiterbildungsstipendium

Ein Weiterbildungsstipendium kann von jungen Menschen beansprucht werden, die sich im Anschluss an ihre Berufsausbildung weiter beruflich qualifizieren möchten. Es kann sich dabei sowohl um eine klassische Weiterbildung als auch um ein Studium handeln. Zu beachten ist, dass das Bildungsangebot berufsbegleitend durchgeführt werden muss. Weiterhin dürfen Sie für ein Weiterbildungsstipendium nicht älter als 24 Jahre alt sein. Sollten Sie Elternzeit beansprucht oder einen Freiwilligendienst geleistet haben, können in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre auf diese Altersgrenze aufgerechnet werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass die abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen durchgeführt wurde. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium müssen Sie entweder eine Berufstätigkeit nachweisen, die eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden umfasst. Oder Sie müssen bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.

Das Weiterbildungsstipendium wird in Form von Zuschüssen gewährt, die für die Finanzierung einer Weiterbildung zu nutzen sind. Trotz einer Förderung von bis zu 7.200 Euro wird von den Weiterbildenden erwartet, dass ein Eigenanteil an den Fortbildungskosten geleistet wird.

Alle Details dazu finden Sie hier

Aufstiegsstipendium

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Es wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2008 eingeführt. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 2.700 Euro.

Umfassende Informationen, auch zum Auswahlverfahren, finden Sie hier.

AufstiegsBaföG

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Berufstätige dabei, ihre beruflichen Qualifikationen weiter auszubauen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Menschen mit Berufsausbildung und -erfahrung, kann aber unter Umständen auch an Studienabsolventen beziehungsweise -abbrecher gezahlt werden. Gezahlt werden die Kosten der Fortbildung sowie die Lebenshaltungskosten, sofern der Bedarf dafür besteht. Eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG gibt es übrigens nicht. Die genaue Fördersumme wird immer für den jeweiligen Antragssteller berechnet und kann daher unterschiedlich hoch ausfallen. Daher ist es schwierig, im Vorfeld konkrete Angaben zur Höhe der Fördersumme zu machen. Der Höchstsatz für anfallende Fortbildungskosten beläuft sich auf maximal 15.000 Euro. Das Aufstiegs-BAföG besteht zu einem Teil aus staatlichen Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Zum anderen Teil besteht es aus einem zinsgünstigen Darlehen. Wenn für Sie eine Förderung gemäß Aufstiegs-BAföG in Frage kommt, lassen Sie sich in jedem Fall von dem für Sie zuständigen BAföG-Amt beraten.

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Studienkredite, -darlehen und Bildungsfonds

Rund 90.000 Studierende erhielten 2019 Geld aus einem Studienkredit oder Bildungsfonds.

Anders als ein Studienkredit funktioniert der Studienfonds nach dem Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags: Investoren geben Geld in den Kreislauf. Davon werden Nachwuchsakademiker/innen finanziert und für ihren Erfolg trainiert und gecoacht. Wenn sie später im Berufsleben stehen, zahlen sie monatlich einen Betrag an den Studienfonds. Die Zahlungen bemessen sich am Einkommen, sodass jeder Einzelne grundsätzlich vor Überschuldung geschützt ist.

Bildungsfonds ermöglichen begabten Studenten die Finanzierung eines zielstrebigen, fokussierten und erfolgreichen Studiums mit den besten Aussichten auf eine vielversprechende Karriere. Das Prinzip ist immer gleich: Ein Bildungsfonds zahlt ausgewählten Studierenden regelmäßig fixe Beträge zur Finanzierung ihres Studiums (insbes. der Lebenshaltungskosten, manchmal aber auch „nur“ die Studiengebühren), Monat für Monat, Jahr für Jahr, für eine bestimmte Förderungsdauer, auf Wunsch bis zum Ende des Studiums.

Im CHE-Studienkredit-Test werden alle Angebote nach einem weitgehend einheitlichen Konzept bewertet. In fünf verschiedenen Bereichen (Zugang, Kapazität, Kosten, Risikobegrenzung, Flexibilität) werden differenziert die Vor- und Nachteile der existierenden Studienkreditangebote für verschiedene Zielgruppen herausgearbeitet.  Hier  gelangen Sie direkt zum Vergleich der Angebote

Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als »Bildungsurlaub« bzw. »Bildungsfreistellung« bezeichnet.

Wir sind eine anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Wenn Sie in Baden-Württemberg erwerbstätig sind, können Sie sich bis zu fünf Tage pro Jahr für Ihre Weiterbildung bei uns freistellen lassen.

In der Übersicht hier finden Sie für jedes Bundesland, das eine solche Regelung anbietet, eine Kurzbeschreibung und Hinweise auf solche Quellen, die detaillierte Angaben über Voraussetzungen und weitere Informationen anbieten.

Hinweis: Für Bayern und Sachsen existieren gegenwärtig keine derartigen Regelungen.

 

Die Website Finanztip.de (öffnet neues Fenster) bietet viele weiterführende Zusatzinformationen zum Thema Bildungsurlaub.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten, die Ihnen unmittelbar aus der Weiterbildung entstehen, können Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Folgende Kosten für Fort- und Weiterbildungen können als berufliche Ausgaben steuerlich abgesetzt werden (Anlage N in der Steuererklärung):

  • Kursgebühren und Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmittel, z.B. Fachliteratur oder Schreibzeug
  • Arbeitsplatz zu Hause, sofern die Weiterbildung daheim vor- oder nachbereitet werden muss
  • Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zum Fortbildungsort bzw. zu einer Lerngemeinschaft
  • Übernachtungskosten im Hotel oder eventuell Zweitwohnsitz (wenn ein direkter Zusammenhang zur Weiterbildung besteht)
  • Verpflegung

Für Selbstständige gelten diese Ausgaben als Betriebsausgaben.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Arbeitgeber nach einer Förderung fragen

Wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, können Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung fragen. Schließlich ist Ihr Arbeitgeber derjenige, der in erster Linie von Ihrer Weiterbildung profitiert. Sie haben nach erfolgreichem Abschluss einen deutlichen Mehrwert für das Unternehmen, was sich unter anderem auch finanziell positiv bei Ihrem Arbeitgeber bemerkbar machen kann. Von daher ist es für Arbeitgeber durchaus sinnvoll, in das Mitarbeiterkapital zu investieren.

Förderung der Weiterbildung von Mitarbeiter:innen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt“ finanzielle Unterstützung für entsprechende Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung zu Digitalthemen sowie in digitale Technologien. Gefördert werden können KMU aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe), die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeitende beschäftigen.

Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Vorlage eines Digitalisierungsplans. Dieser Plan beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben, erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, und stellt die voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens dar.

Anträge auf Förderung können bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Zu den Fördervoraussetzungen, Zuwendungen und dem Antragsverfahren können Sie sich hier informieren