Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Kraft, in dessen Zuge die bisherigen Abkommen zwischen dem StMWK und den bayerischen Hochschulen – das Innovationsbündnis und die Zielvereinbarungen – durch eine Rahmenvereinbarung und Hochschulverträge abgelöst wurden. Ziel des BayHIG ist es, den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und Universitätsklinika im Freistaat weitere Freiräume und noch mehr Eigenverantwortung zu verleihen.
„Strategische Weichenstellung“ in zentralen Handlungsfeldern
Im ersten Schritt wurde nun die übergeordnete, auf fünf Jahre angelegte Rahmenvereinbarung (öffnet neues Fenster) mit Laufzeit ab dem 1. Januar 2023 unterzeichnet. Sie umfasst auf Grundlage der staatlichen Zielsetzungen und des BayHIG drei zentrale Handlungsfelder (HF) und sieben Querschnittfelder, derer sich die Hochschulen künftig verbindlich annehmen: Die Attraktivität und Qualität von Studium und Lehre sowie der Ausbau innovativer Lehrformate werden im HF „Studium und Lehre, Weiterbildung“ adressiert. Das HF „Forschung“ zielt auf einen Ausbau des Forschungserfolgs und eine Stärkung der Forschungsreputation ab; und mit dem HF „Wirkung in die Gesellschaft und Transfer“ werden Gründungsaktivitäten und Wissenschaftskommunikation vorangetrieben. In den flankierenden Querschnittsfeldern sind Ziele in Bereichen wie Internationalisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit formuliert. Die Hochschulleistungen in allen Handlungs- und Querschnittfeldern werden dabei mittels outcome-orientierter Indikatorik geprüft.
Triebfeder für Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft
„Mit ihrer Anwendungsorientierung und Innovationskraft haben unsere Hochschulen den Wissenschaftsstandort Bayern in den letzten Jahren entscheidend nach vorne gebracht“, sagte HNU-Präsidentin Prof. Dr. Uta M. Feser. „Mit der neuen Vereinbarung liegt nach intensiven Gesprächen nun eine gemeinsame getragene Grundlage dafür vor, an diesen Erfolg anzuknüpfen und die Attraktivität unserer Hochschulen weiter zu erhöhen“.
Die Rahmenvereinbarung bildet die Basis für die in Kürze zu unterzeichnenden Hochschulverträge, in denen sich jede staatliche Hochschule in Bayern mit dem StMWK auf individuelle Ziele verständigt.
Zur Rahmenvereinbarung
Pressemitteilung des StMWK (öffnet neues Fenster)
Download der Rahmenvereinbarung (öffnet neues Fenster)