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Pro­fes­sor Swo­bo­da ist neu­er Ex­per­te im höchs­ten Selbst­ver­wal­tungs­gre­mi­um des deut­schen Ge­sund­heits­we­sens

17.11.2020, Pressemitteilung :

Mit Prof. Dr. med. Walter Swoboda, Professor an der Fakultät Gesundheitsmanagement der Hochschule Neu-Ulm (HNU), hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Mitglied in seinen Innovationsausschuss für die Förderung der Versorgungsforschung berufen. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
 

Prof. Dr. Walter Swoboda, Humanmediziner, Informatiker und Forschungsprofessor an der HNU, wird den Expertenpool des G-BA-Innovationsausschusses ab 2021 verstärken. 

„Die Berufung von Prof. Dr. Walter Swoboda ist eine große Auszeichnung – auch für die HNU“, sagt Präsidentin Prof. Dr. Uta M. Feser. „Wir sind hocherfreut, mit seiner Expertise zur Weiterentwicklung der Versorgungsforschung beitragen zu können“.

Expertenpool der G-BA trifft Förderentscheidungen zur Versorgungsforschung

Mit den Expertinnen und Experten sichert der G-BA die nötigen wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Kompetenzen in seinem Innovationsausschuss. Dabei geht es um neue, innovative Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Zu den Aufgaben der Mitglieder gehört die Festlegung von Förderkriterien sowie die Begutachtung und Empfehlung von Förderanträgen.

„Die digitale Therapie wird künftig einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Ich freue mich sehr darauf, die Effizienz und Effektivität neuer Verfahren beurteilen zu dürfen“, erklärt Swoboda.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Expertinnen und Experten im Innovationsausschuss des G-BA beträgt zwei Jahre; eine Wiederbenennung ist möglich.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Website: www.gb-a.de

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