Deutsch­land­sti­pen­di­um

För­de­rung durch das Deutsch­land­sti­pen­di­um

150 Euro von privat – 150 Euro vom Bund
Jedes Stipendium wird vom Staat und privaten Förderern gemeinsam finanziert. Die Hochschule wirbt bei Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen für einen Studierenden 1.800 Euro ein. Dieser Betrag wird dann aus Bundesmitteln verdoppelt.

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Starkes Netzwerk zwischen Studierenden und Unternehmen der Region
Die HNU honoriert mit dem Deutschlandstipendium hervorragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement ihrer Studierenden – bereits vom ersten Semester an. Neben der finanziellen und ideellen Unterstützung haben Geförderte und Förderer die Möglichkeit, sich auszutauschen.

Sti­pen­di­en­ge­ber 2023/24

WE SUPPORT THE HNU STUDENTS

Das Foto zeigt die Logos aller Förderer des Deutschlandstipendiums: Beurer GmbH, BITE GmbH, BSH Hausgeräte GmbH Standort Giengen, ClarCert GmbH, HENSOLDT, IWL AG, Karger, Liqui Moly, Mayser GmbH & Co. KG, MLP, MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG, PERI SE, SGP Schneider Geiwitz GmbH, Sparkasse Neu-Ulm Bürgerstiftung, SPHEREA GmbH, SÜDPACK Verpackungen GmbH & Co. KG, SWU TeleNet GmbH, TEVA GmbH, Uhlmann Group, Ulrich Medical, Uzin Utz SE, Zimmer MedizinSysteme GmbH

Förderer werden

Was spricht dafür?

  • Sie lernen leistungsbereite und verantwortungsbewusste Studierende bereits während des Studiums persönlich kennen und präsentieren Ihr Unternehmen als potenziellen Arbeitgeber.
  • Sie fördern die Vernetzung mit der HNU und stärken den Hochschul- und Wirtschaftsstandort Ulm/Neu-Ulm.
  • Sie ermöglichen es Studierenden, ihre Zeit aufs Studieren zu verwenden, weil Sie einen bedeutenden Anteil zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beisteuern. 
  • Sie tragen maßgeblich zum Aufbau einer Stipendienkultur in Deutschland bei.
  • Sie bekommen nicht nur die Aufmerksamkeit der besten Studierenden, sondern auch die der Öffentlichkeit.
  • Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, denn die Beteiligung am Deutschlandstipendium gilt als Spende und ist damit steuerlich abzugsfähig.

Welche Fachrichtungen können gefördert werden?

Grundsätzlich ist es unser Ziel, die Stipendien möglichst gleichberechtigt auf alle Fakultäten/Fachrichtungen zu verteilen, was durch eine hohe Anzahl an fachungebundenen Stipendien gewährleistet wird. Eine Fachbindung der Stipendien ist aber auch möglich. Folgende Fachrichtungen (zum Teil mit speziellen Schwerpunkten) werden an der Hochschule Neu-Ulm angeboten:

  • Betriebswirtschaft
  • Gesundheitsmanagement
  • Informationsmanagement
  • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Wirtschaftsinformatik

Was ist zu tun?

Die Hochschule Neu-Ulm schreibt jeweils zum 31. Januar für das darauffolgende Wintersemester die voraussichtliche Zahl der für das akademische Folgejahr voraussichtlich zur Verfügung stehenden Stipendien aus. Sie bestimmen die Förderdauer, die jedoch mindestens ein Jahr beträgt. Die Hochschule Neu-Ulm informiert die Studierenden, wählt Stipendiatinnen und Stipendiaten nach festgelegten Kriterien aus und organisiert die Förderung.

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Be­wer­bungs- und Aus­wahl­ver­fah­ren

300 Euro mehr im Monat für Ihr Studium

Nutzen Sie die Chance auf ein Stipendium über 300 Euro pro Monat, das Ihnen den Kontakt zu Führungskräften und potenziellen Arbeitgebern der Region ermöglicht. Bewerben können Sie sich online. Bitte beachten Sie die Informationen in der Bewerbungsvereinbarung der Hochschule Neu-Ulm.

Studienbewerberinnen und -bewerber, die ab dem Wintersemester mit einem Studium an der Hochschule Neu-Ulm beginnen möchten, können sich mit der Zusage eines Studienplatzes für ein Deutschlandstipendium bewerben. Studienanfängerinnen und -anfänger, die ihr Studium an der Hochschule Neu-Ulm im Sommersemester beginnen, haben zum Zeitpunkt des Stipendienbewerbungsverfahrens bereits Studentenstatus; für sie gelten die Regeln für die Studierenden.

Jetzt be­wer­ben!

Die Bewerbung ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich.

zum Bewerbungsportal (öffnet neues Fenster)

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Deutsch­land­sti­pen­di­um

Termine und Fristen

Bewerbungszeitraum für bereits an der HNU eingeschriebene Studierende15. April bis 1. Juni
Bewerbungszeitraum für Studienbewerberinnen und -bewerber zum Wintersemester15. April bis 20. September
AuswahlgesprächeIm Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie individuell über die Termine für die Auswahlgespräche informiert.
Versand der Bescheide

Voraussichtlich Anfang November

 
Förderbeginnzum jeweiligen Wintersemester

Woher weiß ich, ob ich zu den besten 10% gehöre?

 Bewerberinnen & BewerberStudierende im 1. und 2. FachsemesterStudierende ab dem 3. Fachsemester
Bachelor-StudiengängeBescheinigung der SchuleBescheinigung der SchuleNotenübersicht
Master-StudiengängeNote 1,7 (oder besser) im BachelorzeugnisNote 1,7 (oder besser) im BachelorzeugnisAnfrage bei studienberatung[at]hs-neu-ulm[dot]de

All­ge­mei­ne Fra­gen zum Deutsch­land­sti­pen­di­um

Wer kann sich bewerben?

  • Studierende aller Semester, die an der HNU eingeschrieben sind 
  • Studienbewerberinnen und -bewerber, die unmittelbar vor der Aufnahme eines Studiums an der HNU stehen
  • Auch Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft und/oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen für den Erhalt eines Stipendiums sind herausragende Leistungen in Schule/Studium sowie gesellschaftliches Engagement.

  • Leistungen: Sie gehören zu den besten 10 Prozent Ihres Jahrgangs an Ihrer Schule oder Ihres Fachsemesters.
  • Engagement: Sie erbringen z. B. soziale Dienste in Verbänden, Vereinen usw., engagieren sich (hochschul-)politisch, wirken in Religionsgemeinschaften mit oder betätigen sich künstlerisch bzw. kulturell. 

Falls eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt, ist eine Förderung nicht möglich.

Falls besondere persönliche Umstände vorliegen (wie z.B. Elternschaft, Pflege von Angehörigen, Fluchterfahrung, die Erfahrung politischer Verfolgung o.ä.) können diese auch berücksichtigt werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch das Deutschlandstipendium besteht nicht.

In welchen Studiengängen werden Stipendien vergeben?

An der Hochschule Neu-Ulm werden Studierende aller Studiengänge gefördert, mit zwei Ausnahmen: Studierende der Kooperationsstudiengänge Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement im Gesundheitswesen bewerben sich bei der Technischen Hochschule Ulm (öffnet neues Fenster).

Was beinhaltet die Förderung?

Die Stipendiaten erhalten ein Stipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat. Darüber hinaus fördert die Hochschule Neu-Ulm den Kontakt zwischen Stipendiatinnen und Stipendiaten und Stipendiengebern.

Wie lange dauert die Förderung?

Die Förderung dauert mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Für jedes Studienjahr ist eine erneuete Bewerbung (Verlängerungsantrag) im Rahmen der regulären Bewerbungsfristen erforderlich.

Fra­gen zu Be­wer­bung und Aus­wahl für das Deutsch­land­sti­pen­di­um

Wann muss ich mich bewerben?

Studierende der Hochschule Neu-Ulm können sich vom 1. Mai bis zum 15. Juli für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Studienbewerberinnen und -bewerber für einen Studienstart im Wintersemester können sich bis zum 20. September für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

  • ausformulierter, drei- bis vierseitiger Lebenslauf mit Datum und Unterschrift (nicht nötig bei Verlängerungsanträgen)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung in Kopie (nicht nötig bei Verlängerungsanträgen)
  • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studienplatzzusage
  • Nachweis, dass Sie zu den besten zehn Prozent der jeweiligen Vergleichsgruppe gehören
  • geeignete schriftliche Nachweise für das ehrenamtliche, gesellschaftliche oder kulturelle Engagement (Bescheinigung, Zeugnis, Urkunde o.Ä.)
  • für Bewerberinnen und Bewerber ab dem dritten Fachsemester: Notenspiegel
  • für Bewerberinnen und Bewerber in den ersten beiden Fachsemestern des Masterstudiengangs: Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
  • unterschriebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Bewerbungen können nur online (öffnet neues Fenster) eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist nicht mehr nötig.

--- Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen spätestens bis zum Bewerbungsschluss vollständig im Portal hochgeladen sein müssen ---

Wie erfahre ich, ob ich das Leistungskriterium erfülle?

Um ein Deutschlandstipendium erhalten zu können, müssen Sie zu den besten 10% Ihrer Vergleichsgruppe gehören.

Das Leistungskriterium gilt für Studierende in den Bachelorstudiengängen als erfüllt, wenn …


… Studierende im 1. und 2. Fachsemester mit der Note ihrer Hochschulzulassungsberechtigung
zu den besten 10% aller für das laufende Sommersemester neu- oder ersteingeschriebenen Studierenden in den Bachelorstudiengängen gehören.


… Studierende im 3. oder 4. Fachsemester mit der Durchschnittsnote ihrer bis dahin im jeweiligen  Studiengang abgelegten Prüfungsleistungen zu den besten 10% aller Studierenden im 3. und 4. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs gehören.


… Studierende im 5. bis 7. Fachsemester mit der Durchschnittsnote ihrer bis dahin im jeweiligen Studiengang abgelegten Prüfungsleistungen zu den besten 10% aller Studierenden im 5. bis 7. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs gehören.


… Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienbeginn im Wintersemester mit der Note ihrer Hochschulzulassungsberechtigung zu den besten 10% aller der am Stichtag 20.9. für das zum entsprechenden Wintersemester neu- oder ersteingeschriebenen Studierenden in den Bachelorstudiengängen gehören.

Das Leistungskriterium gilt für Studierende in den Masterstudiengängen als erfüllt, wenn …


… die Note der Hochschulzugangsberechtigung für den Masterstudiengang 1,7 oder besser ist.

Wann findet die Auswahl statt?

Wenn Sie nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen in die engere Auswahl kommen, werden Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Datails finden Sie unter "Aktuelle Informationen zur Bewerbung"

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheidet ein Auswahlgremium, das sich aus Vertretern der Hochschulleitung und der Fakultäten zusammensetzt.

Die fördernden Unternehmen sind nicht am Auswahlprozess beteiligt. Sie können bei Bedarf über eine Fächerbindung Ihrer Förderung steuern, aus welchem Studiengang die mit ihren Mitteln geförderten Studierenden kommen sollen. 

Die Kriterien für die Auswahl der Studierenden sind gesetzlich festgelegt und werden von den Hochschulen konkret ausgestaltet, z.B. in der Form von Vergaberichtlinien.

Fra­gen im Fal­le ei­ner För­de­rung über ein Deutsch­land­sti­pen­di­um

Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

Das Deutschlandstipendium ist ein leistungsbezogenes, einkommensunabhängiges Stipendium. Studierende, die bereits ein begabungs- und leistungsbezogenes Stipendium erhalten, werden durch das Deutschlandstipendium nicht bedacht. Studierende, die Förderungen in Höhe von bis zu 30 Euro monatlich (z. B. Büchergeld) erhalten, werden durch das Deutschlandstipendium gefördert. Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke müssen auf die materielle Förderung verzichten, wenn sie ein Deutschlandstipendium erhalten möchten.

Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier. (öffnet neues Fenster)

Wird das Deutschlandstipendium während eines vorübergehenden Auslandsstudiums etwa im Rahmen des ERASMUS-Programms fortgezahlt?

ERASMUS-Zuschüsse sind leistungsunabhängige Förderungen. Das Deutschlandstipendium wird daher während eines fachbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn der Stipendiat oder die Stipendiatin gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhält.

Kann ich parallel zum Deutschlandstipendium auch Wohngeld beziehen?

Stipendiatinnen und Stipendiaten können parallel zum Deutschlandstipendium Wohngeld beziehen. Sie müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte für die Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zu Stipendium und Wohngeld, wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das Deutschlandstipendium, grundsätzlich keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wegfallen.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Dies ist normalerweise bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres.

Wenn jedoch die Stipendiatin oder der Stipendiat (anschließend) als freiwilliges Mitglied krankenversichert ist, ist die Erhebung von Mindestbeiträgen für freiwillige Mitglieder durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) eine vom Gesetzgeber vorgegebene Bemessungsgrundlage, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.

Wird das Stipendium beim BAföG angerechnet?

Das Deutschlandstipendium ist eine leistungsbezogene Förderung und ist eine Ergänzung zum BAföG, das einkommensabhängig vergeben wird. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Muss das erhaltene Stipendium zurückgezahlt werden?

Nein, im Gegensatz zur BAföG-Förderung nach dem BAföG muss das Deutschlandstipendium nicht zurückgezahlt werden.

Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?

Das Deutschlandstipendium wird nicht als steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen behandelt.

Welche Regelungen gelten bei Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel, Abbruch oder Beendigung des Studiums?

Bei einem Hochschulwechsel unter Beibehaltungder Fachrichtung wird das Deutschland-Stipendium ein Semester lang fortgezahlt. Das Übergangssemester gibt dem Studierenden die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Deutschlandstipendium zu bewerben, da das Deutschlandstipendium immer an eine konkrete Hochschule gebunden ist. Das Stipendium endet, wenn der Studierende das Studium abbricht, die Fachrichtung wechselt oder exmatrikuliert wird.

Ist es möglich, sich vom Deutschlandstipendium beurlauben zu lassen?

Bei Beurlaubung wird die Zahlung ausgesetzt. Wird das Studium nach der Beurlaubung fortgesetzt, wird der Bewilligungszeitrum um die Dauer der Beurlaubung verlängert. Bei Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit oder fachbezogenem Auslandsaufenthalt wird die Förderdauer auf Antrag verlängert.

Kon­takt