Stu­die­ren oh­ne Ab­itur

Sie müssen nicht zwingend ein Abitur oder eine schulische Fachhochschulreife gemacht haben, um zu studieren.

Unter welchen Voraussetzungen Sie zugelassen werden können, das erfahren Sie hier.

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    Als Interessentin oder Interessent für ein "Studium ohne Abitur" stehen Sie an einem ganz anderen Punkt im Leben als die Studieninteressierten, die kurz nach Schulabschluss ein Studium aufnehmen: Sie haben sich an ein geregeltes Einkommen und den entsprechenden Lebensstandard gewöhnt. Daran, dass Sie jeden Tag zur Arbeit gehen und danach Feierabend haben. Sie haben konkrete Kompetenzen und Fähigkeiten erworben, die Sie tagtäglich in Ihrem Beruf einsetzen können. Aber Sie sind womöglich auch schon eine ganze Zeit weg von schulischen Unterrichtsformen, der Beschäftigung mit rein theoretischen Inhalten und dem selbstorganisierten Lernen.

    Deshalb sollten Sie sich auf jeden Fall ein umfassendes Bild darüber verschaffen, was Sie im Studium konkret an Anforderungen und Inhalten erwartet, wie Sie das Studium in Ihren Alltag integrieren können und wie Sie es finanzieren möchten.

Wie be­wer­be ich mich rich­tig?

Sil­ke Thie­rer

Stellvertretende Leitung Abteilung Studium
Leitung Referat Studium
Bewerbung und Zulassung

Telefon: 0731/9762-2010

Standort: Hauptgebäude A, A.1.24

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Soll ich stu­die­ren? Und was?

Wie be­kom­me ich Stu­di­um, Be­ruf und Fa­mi­lie un­ter ei­nen Hut?

Chris­toph Gie­be­ler

Leiter des Familien- und Sozialberatungszentrums / BIZEPS

Projektleitung Gesunde Hochschule

Telefon: 0731/9762-1444

Standort: Hauptgebäude B, B.2.06

Zum Profil von Christoph Giebeler

Christoph Giebeler

Zu­las­sungs­vor­aus­set­zun­gen zum "Stu­di­um oh­ne Ab­itur"

be­ruf­lich Qua­li­fi­zier­te

Sind Sie Handwerksmeister*in? Oder haben Sie eine "meisteräquivalente" Weiterbildung abgeschlossen, wie z.B. einen Fachwirt?

Dann müssen müssen Sie die folgenden Dinge bei der Bewerbung nachweisen:

  • Nachweis über eine abgeschlossene (mindestens zweijährige) Berufsausbildung

  • Nachweis über die abgeschlossene "meisteräuqivalente" Weiterbildung

  • Nachweis über ein Beratungsgespräch mit der für Ihren Studiengang zuständigen Fachstudienberatung.

    Falls Sie bereits an einer anderen Bayerischen Hochschule für den gleichen Studiengang ein Fachstudienberatungsgespräch geführt haben, akzeptieren wir auch die Bescheinigung der anderen Hochschule.

sons­ti­ge be­ruf­lich Qua­li­fi­zier­te

Wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre Berufserfahrung sammeln konnten, können Sie über diesen Weg für ein Hochschulstudium zugelassen werden.
 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie dabei erfüllen:

  • Nachweis über eine abgeschlossene (mindestens zweijährige) Berufsausbildung

  • Nachweis über die Berufserfahrung

    i.d.R. weisen Sie das über ein Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis nach.

  • Nachweis über ein Beratungsgespräch mit der für Ihren Studiengang zuständigen Fachstudienberatung.

    Falls Sie bereits an einer anderen Bayerischen Hochschule für den gleichen Studiengang ein Fachstudienberatungsgespräch geführt haben, akzeptieren wir auch die Bescheinigung der anderen Hochschule.

  • Bestehen der Hochschulzugangsprüfung

    Die Hochschulzugangsprüfung wird grundsätzlich einmal nach dem regulären Bewerbungsschluss an der Hochschule durchgeführt. Sollten Bewerbungsfristen verlängert werden, kann seitens der Hochschule auf das nächste Bewerbungsverfahren verwiesen werden.

Häu­fi­ge Fra­gen zum "Stu­die­ren oh­ne Ab­itur"

Wie sind meine Chancen, einen Studienplatz zu bekommen?

Mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen haben Sie sehr gute Chancen eine Studienplatz zu erhalten:

  • Bei den zulassungsfreien Angeboten erhalten Sie sicher ein Zulassungsangebot
  • Bei den zulassungsbeschränkten Studiengänge werden 5% der Plätze an „Beruflich Qualifizierte“ vergeben.

Was genau ist eine "meisteräquivalente" Weiterbildung?

Hierunter fallen insbesondere berufliche Fortbildungsprüfungen, denen mind. 400 Stunden Unterricht zu Grunde liegen.

Was muss ich mir unter der Hochschulzugangsprüfung vorstellen?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

  • Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten und umfasst Mathematik, Deutsch, Englisch und Wirtschaft/Politik.
  • Der mündliche Teil dauert ca. eine halbe Stunde. Er findet im Anschluss an den schriftlichen Teil statt und geht dann auch auf die Motivation und den beruflichen Hintergrund der Kandidatin/des Kandidaten ein.

Wann findet die Hochschulzugangsprüfung statt?

Sollte eine Prüfung erforderlich sein, so informieren wir Sie unaufgefordert nach Bewerbungsschluss über den Termin und die Details. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur ein Prüfungstag nach der regulären Bewerbungsfrist angeboten wird. Bei Verlängerung der Bewerbungsfrist behalten wir uns vor, auf den nächsten Bewerbungszeitraum zu verweisen.

Wie kann ich mich auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereiten?

Unterlagen oder Literatur zur Vorbereitung gibt es keine, da die Prüfung nicht als "Abfrage"-Test konzipiert ist. Die Hochschulzugangsprüfung stellt vielmehr fest, ob seitens des Bewerbers oder der Bewerberin eine der Hochschulreife gleichwertige Eignung besteht, die Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist.

Die schriftliche Prüfung fragt also nicht im klassischen Sinne Faktenwissen ab, sondern ermittelt z.B. das Leseverständnis von komplexen Texten im Deutschen (mithilfe von Verständnisfragen), das Ausdrucksvermögen im Englischen (mithilfe von kleineren Aufsatzaufgaben), die generelle Fähigkeit, zu politischen und wirtschaftlichen Themen Stellung zu beziehen bzw. Pro- und Contra-Argumente abzuwägen. Die mathematischen Fähigkeiten werden mithilfe von Anwendungsaufgaben mit allgemein-wirtschaftlichem Bezug festgestellt.