Be­wer­bung für In­ter­na­tio­na­le Stu­die­ren­de

Sie sind In­ter­na­tio­na­le Voll­stu­die­ren­de?

Als internationale Vollstudierende der HNU haben Sie Ihren Hochschulzugang im Ausland erworben und möchten sich an der HNU einschreiben, um einen Bachelor- oder Masterabschluss zu machen. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Sie sind Aus­tausch­stu­die­ren­de?

Sie gehören zu den Austauschstudierenden, wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen oder an einer anderen Hochschule im Ausland eingeschrieben sind. Sie kommen im Rahmen eines Austauschprogramms (Erasmus+, Hochschulpartnerschaft, Double Degree) oder als Freemover und studieren ein bis zwei Semester an der HNU, ohne dort einen Abschluss zu machen. Alle Informationen zum Austauschstudium finden Sie beim  International Office.

Be­wer­bung für In­ter­na­tio­na­le Voll­stu­die­ren­de

Als Internationale Vollstudierende bewerben Sie sich fristgerecht auf Ihren gewünschten Studiengang an der HNU. Zusätzlich zu diesem Bewerbungsprozess müssen Sie Ihr Zeugnis prüfen und anerkennen lassen. Und weiterhin benötigen Sie alle erforderlichen Sprachnachweise.

Um die­­se Schrit­te müs­­sen Sie sich küm­­mern:

Schritt 1: Zeugnisprüfung durch uni-assist

Zusätzlich zur Bewerbung müssen Sie noch Ihr Zeugnis über uni-assist prüfen und anerkennen lassen.

  1. Sie registrieren sich auf www.uni-assist.de
    Sie können diesen Prozess unabhängig von Bewerbungsfristen jederzeit beginnen - wir empfehlen, dass Sie es so früh wie möglich tun. Um mit Ihrer Bewerbung über einen bestimmten Punkt hinaus fortzufahren, benötigt die HNU die Ergebnisse von uni-assist.
  2. Sie füllen dort online die nötigen Angaben aus und laden Ihre Dokumente hoch.
  3. Sie bezahlen die Gebühren an uni-assist.
  4. uni-assist prüft die Unterlagen.
  5. Spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss müssen Sie zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen das Prüfergebnis (VPD) bei der Hochschule eingereicht haben.

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung des Zeugnisses durch uni-assist ersetzt nicht die Bewerbung bei der HNU.

Mehr Informationen:
Erhalten Sie in den Fragen zur Zeugnisanerkennung

Schritt 2: Bewerbung an der HNU

Bewerbung:
Sie bewerben sich für Ihren Studiengang auf demselben Weg und mit denselben Fristen wie reguläre Bewerberinnen und Bewerber. Hierbei haben Sie dieselben Rechte und Pflichten wie die deutschen Studierenden. Informationen zu den Abläufen und Fristen erhalten Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.

Wie die Bewerbung für Ihren Studiengang abläuft, erfahren Sie auf der Seite "Bewerbungsverfahren & Zulassung".

Bewerbungsgebühren:
Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern entrichten für jede Bewerbung - also pro Studiengang - eine Gebühr von 50,00 EUR.
Beachten Sie bitte, dass die Bewerbungsgebühren unabhängig der Gebühren von uni-assist zu bezahlen sind.

Informationen zur Zahlungpflicht und zum Verfahren sind im Formblatt (öffnet neues Fenster)aufgeführt.

Schritt 3: Sprachnachweise erbringen

Zusätzlich zur Bewerbung müssen Sie noch  fristgerecht die erforderlichen Sprachnachweise vorlegen.

  1. Sprachnachweis erwerben.
  2. Zertifikat bis zum Fristende einreichen.

Mehr Informationen:
Erhalten Sie in den Fragen zu den Sprachnachweisen.

Fra­gen zur Zeug­nisa­n­er­ken­nung

Warum muss ich mein Zeugnis extern anerkennen lassen?

Angesichts der Vielzahl an Schul- und Hochschul- und Notensystemen greifen wir auf externe Experten zurück, die für uns überprüfen, ob das vorliegende Zeugnis zu einem Bachelor- oder Masterstudium berechtigt und welcher deutschen Note die Abschlussnote entspricht.

Diese Aufgabe übernimmt uni-assist.

Wie läuft die Anerkennung ab?

  1. Sie registrieren sich auf www.uni-assist.de.
  2. Sie füllen dort online die nötigen Angaben aus und laden Ihre Dokumente hoch.
  3. Sie bezahlen die Gebühren an uni-assist.
  4. uni-assist prüft die Unterlagen.
  5. uni-assist teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung in einem Schreiben (VPD) mit.
  6. Sie reichen das Prüfergebnis (VPD) bei der HNU ein (bitte achten Sie auf die Bewerbungsfristen).
  7. Die HNU fährt mit dem weiteren Verfahren fort.

Wieviel Zeit muss ich dafür einplanen? Gibt es Fristen?

Spätestens beim jeweiligen Bewerbungsschluss für den Studiengang muss das Prüfergebnis (VPD-Schreiben) bei der HNU vorliegen.

uni-assist kann bis zu sechs Wochen benötigen, um Ihre Unterlagen zu prüfen. Gerade, wenn Sie auf ein schnelles Feedback der HNU angewiesen sind (z.B. weil Sie einen Zulassungsbescheid für den Visumsantrag benötigen), sollten Sie so früh wie möglich Ihr Zeugnis prüfen lassen.

Ich habe bereits eine Anerkennung für mein Zeugnis. Muss ich es trotzdem nochmal über uni-assist laufen lassen?

Sie haben bereits von einer deutschen Institution eine Anerkennung Ihres Zeugnisses (mit Umrechnung der Note) bekommen? Dann besteht die Chance, dass Sie den uni-assist-Prozess nicht mehr durchlaufen müssen.

Vorprüfungsdokumentationen (VPD) ausgestellt für andere Hochschulen können für die Bewerbungen zu den Masterstudiengängen nicht akzeptiert werden!

Schicken Sie umgehend einen Scan des Zeugnisses und des Anerkennungsschreibens an studium@hnu.de (öffnet neues Fenster) mit der Bitte, zu prüfen, ob wir diese Anerkennung auch für Ihre Bewerbung an der HNU akzeptieren können.

Kann ich schon vorab herausfinden, ob ich mit meinem Schulabschluss in Deutschland studieren kann?

Ja. Unverbindliche Informationen über die Gültigkeit von ausländischen Abschlüssen erhalten Sie über die anabin-Datenbank. (öffnet neues Fenster)

Für viele Länder hat der DAAD die anabin-Informationen übersichtlicher aufbereitet und auch ins Englische übersetzt. Sie finden diese in der DAAD-Zulassungsdatenbank. (öffnet neues Fenster)

Fra­gen zu den Sprach­nach­wei­sen

Welche Sprachnachweise benötige ich für deutschsprachige Studiengänge?

In allen Studiengängen, in denen die vorwiegende Unterrichtssprache Deutsch ist, müssen Sie zur Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen.

Sprachnachweis C1 benötigen Sie für folgende Studiengänge:

  • Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Information Management Automotive, In­for­ma­ti­ons­ma­nage­ment und Un­ter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on, Wirt­schafts­in­ge­nieur­we­sen, Phy­si­ci­an As­sis­tant, Advanced Management
  • alle berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge

Sprachnachweis B2 benötigen Sie für alle anderen Studiengänge.

Nachweisen können Sie ein C1-Sprachniveau u.a. mit folgenden Zertifikaten:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): mindestens DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD): DSD II
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Welche Sprachnachweise benötige ich für englischsprachige Studiengänge?

In englischsprachigen Studiengängen müssen bei der Bewerbung  Englisch-Kenntnisse auf Niveau B2 nachgewiesen werden.

Nachweisen können Sie das geforderte Sprachniveau u.a. auf folgenden Wegen:

  • entsprechendes Ergebnis in anerkanntem Sprachtest
  • Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse durch das Schul- oder Hochschulabschlusszeugnis
  • Abschluss eines nachweisbar vollständig auf Englisch unterrichteten Studiums

Nicht-Deutsch-Muttersprachler müssen spätestens am Ende des ersten  Semesters Deutsch-Kenntnisse auf Niveau A1 nachweisen.  

Hin­weis zur Ein­rei­se nach Deutsch­land

Einreisen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums sowie Studienaufenthalte für einzelne Semester sind möglich. Dies ist mit dem Zulassungsbescheid der Hochschule nachzuweisen. Ein Nachweis der Präsenzpflicht ist nicht mehr erforderlich.

Sie ha­ben Fra­gen zu Be­wer­bung & Zu­las­sung?

Pe­ter Mar­quetand

Stellvertretende Leitung Referat Studium

Bewerbung und Zulassung

Telefon: 0731/9762-2003

Standort: Hauptgebäude A, A.1.24

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