Stu­di­en­gang- und Hoch­schul­wech­sel

Häu­fi­ge Fra­gen zum Wech­sel

Ich habe in meinem Studiengang den Prüfungsanspruch verloren. Kann ich trotzdem an der HNU studieren?

Ein Studium im gleichen Studiengang ist nicht mehr möglich. Sie können sich aber gerne für einen anderen Studiengang bewerben und u.U. auch Leistungen anerkennen lassen.

Als Faustregel für einen "gleichen Studiengang" können Sie die Studiengangsbezeichnung nehmen.  Haben Sie für den Studiengang "Betriebswirtschaft" den Prüfungsanspruch verloren, können Sie an der HNU nicht mehr in "Betriebswirtschaft" weiterstudieren. War Ihr bisheriger Studiengang allerdings z.B. "Internationale Betriebswirtschaft" können Sie in "Betriebswirtschaft" zugelassen werden.

Wenn Sie an einer Universität den Prüfungsanspruch verloren haben, hat das keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre Zulassungschancen an der HNU, selbst wenn der Studiengang die gleiche Bezeichnung trägt.

Wenn ich wechsle: Nehme ich dann Wiederholungsversuche von Prüfungen mit?

Nein. Bei einem Studiengangwechsel werden Leistungen nur auf Antrag anerkannt. Eine automatische Anerkennung von Fehlversuchen erfolgt nicht.

Was ist, wenn ich Prüfungen noch im aktuellen Semester schreibe? Kann ich diese auch anerkennen lassen?

Prüfungen, die noch geschrieben werden, können grundsätzlich auch auf Anerkennungsfähigkeit geprüft werden. Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester sollten Anträge auf Anerkennung für solche Module auch bis Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit einer entsprechenden Modulbeschreibung und einem Hinweis, dass die Note noch nicht vorliegt, eingereicht werden. Die Note müssen Sie dann schnellstmöglich nachreichen.

Ein­stieg in ein hö­he­res Fach­se­mes­ter

Für eine Zulassung in einem höheren Semester ist erforderlich, dass Ihnen Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem vorherigen Studium in einem verwandten Studiengang in ausreichendem Umfang anerkannt werden können. Wenn Sie keine oder nur wenig Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt haben, bewerben Sie sich bitte für das erste Semester.

Falls der Studiengang zulassungsbeschränkt ist, müssen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester?

Für ein höheres Fachsemester bewerben Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der HNU. (öffnet neues Fenster) Dort können Sie auswählen, dass Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten.  Hier finden Sie einen Überblick, wie die Verfahren für die unterschiedlichen Studiengänge ablaufen.

Es gelten dieselben regulären Bewerbungsfristen wie für Bewerbungen für das erste Fachsemester. Etwaige Verlängerungen der Bewerbungsfristen für das erste Fachsemester gelten nicht für Bewerbungen für höhere Fachsemester.

Woher kann ich wissen, in welches Fachsemester ich eingestuft werde?

Der Umfang der Anerkennungen entscheidet, für welches Fachsemester eine Zulassung möglich ist. Wir wissen aber erst später im Verfahren, wie viele der von Ihnen beantragten Anerkennungen tatsächlich anerkannt wurden. Darum lassen sich vorab leider keine Aussagen über die spezifischen Erfolgsaussichten treffen.

Als Faustregel können Sie zur Orientierung heranziehen: Um in ein bestimmtes Fachsemester zugelassen zu werden, sollten Ihnen Veranstaltungen im Umfang von mindestens der Hälfte der ECTS anerkannt werden, die laut Studienplan nach Abschluss des vorherigen Semesters erreicht wurden. Damit bräuchten Sie (i.d.R.) für einen Einstieg ins 2. FS mindestens 15 ECTS, ins 3. FS mindestens 30 ECTS und ins 4. FS mindestens 45 ECTS.

Außerdem ist aber auch die Studierbarkeit ein weiterer wichtiger Aspekt. Eine pauschale Aussage ist daher leider nicht möglich.

In welchen Studiengängen kann ich in welches höhere Fachsemester einsteigen?

zulassungsfreie Studiengänge

  • In allen zulassungfreien Bachelorstudiengängen können Sie während den regulären Bewerbungsfristen im Bewerbungsportal die Bewerbung für ein höheres Fachsemester als Option auswählen.
  • Für zulassungsfreie Masterstudiengänge bewerben Sie sich für einen Einstieg in das 1. Fachsemester. Bei der Immatrikulation stellen Sie Ihre Anträge auf Anerkennung. Je nachdem, wie viel Ihnen anerkannt wird, werden Sie dann in ein entsprechend höheres Fachsemester eingestuft.

zulassungsbeschränkte Studiengänge

  • Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Bewerbung für ein höheres Semester nur dann möglich, wenn Studienplätze im höheren Semester zur Verfügung stehen. Dies wird zu Beginn der Bewerbungsphase bekannt gegeben und die Auswahl steht dann im Bewerbungsportal zur Verfügung. 

Fra­gen zur Be­wer­bung?

Na­ta­lie Eich­wald

Leitung Abteilung Studium

Leitung Referat Prüfung

Telefon: 0731/9762-2011

Standort: Hauptgebäude A, A.1.16

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Natalie Eichwald