An­rech­nung und An­er­ken­nung von Prü­fungs­leis­tun­gen

An­rech­nung von Prü­fungs­leis­tun­gen

Wenn Sie schon Kompetenzen erworben haben, die weitgehend dem entsprechen, was Sie auch in Ihrem Studiengang lernen, können Sie sich diese u.U. anrechnen lassen.

Auch wenn Sie diese Kompetenzen außerhalb einer Hochschule erworben haben, können Sie deren Anerkennung beantragen.

Der Antragsweg ist in beiden Fällen derselbe, darum ist im folgenden immer auch die Anerkennung gemeint, wenn von Anrechnung die Rede ist und umgekehrt.

Weitere Informationen finden Sie hier (öffnet neues Fenster) (nur für bereits eingeschriebene Studierenden).

Was ist eine Anrechnung?

Wenn Sie Prüfungen oder Studienleistungen außerhalb der HNU abgelegt haben, können Ihnen diese unter Umständen angerechnet werden.

Eine anerkannte Prüfung gilt als bestanden und muss/darf nicht nochmal abgelegt werden.

Es gibt vier verschiedene Bereiche, in denen Anrechnungen eine wichtige Rolle spielen:

  • Bewerbungen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel)
  • sonstige Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studium
  • Anerkennung von externen Prüfungen, die während des laufenden Studiums abgelegt wurden (z.B. Sprachkurse oder eLearning-Kurse, die als Wahl(pflicht)fächer anerkannt werden sollen)
  • Vorab-Anerkennungen im Rahmen der Planung eines Auslandssemesters

Was kann angerechnet werden?

Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, wenn hinsichtlich vermittelter Kompetenzen und deren Beitrag zum Erreichen des Qualifikationsziels keine wesentlichen Unterschiede zu dem HNU-Modul bestehen, für das die Anrechnung beantragt wurde.

Jeder Antrag auf Anrechnung ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die modulverantwortliche Professorin/der modulverantwortliche Professor prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden, und die Prüfungskommission darüber entscheidet. Darum können wir Ihnen auch vor Abschluss der Prüfung keine Angaben zu den Erfolgsaussichten Ihres Antrags machen.

Bei Modulen, die aus mehreren Einzelfächern bestehen, kann immer nur das gesamte Modul anerkannt werden.

Beispiel: Wenn Sie die Prüfungsleistung "Grundlagen BWL" anderswo abgelegt haben und diese für ein HNU-Modul anerkannt haben möchten, das aus den Fächern "Grundlagen BWL" und "Wissenschaftliches Arbeiten" besteht, kann Ihnen das nicht anerkannt werden - auch nicht teilweise.

Wie beantrage ich die Anrechnung?

Dazu prüfen Sie zunächst, mit welchen HNU-Modulen die auswärtigen Prüfungsleistungen die beste Übereinstimmung haben. Das machen Sie am besten, indem Sie die Modulhandbücher vergleichen. Das Modulhandbuch finden Sie auf der Website des Studiengangs.

Sie müssen je einen Antrag pro HNU-Modul stellen, das Sie sich anrechnen lassen möchten. Bitte achten Sie darauf, sich bei Ihren Anträgen an den Modulen nach derjenigen Prüfungsordnung/demjenigen Studienplan zu orientieren, die bei Ihrem Studieneinstieg für Sie gelten würde (betrifft besonders Bewerbungen für ein höheres Fachsemester).

Reichen Sie für jeden Antrag folgende Unterlagen ein:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular auf Anrechnung
  • einen Notenspiegel mit allen bisher erbrachten (auch negativen) Studien- und Prüfungsleistungen, ausgestellt durch das Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule. Ein Notenspiegel über die Prüfungsleistungen, die zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgelegt/bewertet sind, muss zur weiteren Bearbeitung schnellstmöglich nachgereicht werden!
  • entsprechende Fach/Modulinhaltsbeschreibungen (auf Deutsch oder Englisch) zu den Prüfungen, für die Sie die Anrechnung beantragen. Diese Inhaltsbeschreibungen finden Sie für gewöhnlich im Modulhandbuch.

Den Antrag und alle Unterlagen reichen Sie online ein.

Bitte beachten Sie, dass für die Wahrung von Fristen der Eingang an der Hochschule zählt!

Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen können berücksichtigt werden!

Welches Antragsformular muss ich verwenden?

Was muss ich wichtiges beachten?

  • Es kann nur über das entschieden werden, was auch beantragt wurde. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Sie Ihre Prüfungsleistungen in den Anträgen schlüssig den entsprechenden HNU-Modulen zuordnen. Zwar versuchen wir nach Möglichkeit, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, wenn ein Antrag offensichtlich sinnlos gestellt wurde oder eine andere Antragsstellung weitaus aussichtsreicher erscheint. Angesichts der Vielzahl an Anträgen können wir Ihnen das aber nicht garantieren und wir sind auch nicht befugt, Anträge eigenmächtig zu verändern - selbst dann nicht, wenn das Ergebnis zu Ihren Gunsten wäre.
  • Mit der Anerkennung einer Prüfungsleistung wird auch die erreichte Note mit übernommen. Oder, im Fall von mehreren Einzelfächern, ein nach den ECTS gewichteter Schnitt. Das bedeutet für Sie: Beantragen Sie nur die Anerkennung von Prüfungsleistungen, mit denen Sie auch von der Note her zufrieden sind.
  • Sobald Sie eine Prüfung an der HNU angetreten haben (egal, ob bestanden oder nicht), können Sie nicht mehr beantragen, für diese Prüfung eine vorherige Leistung anrechnen zu lassen.
  • Wenn Ihnen eine Prüfungsleistung angerechnet wurde, können Sie diese Prüfung an der HNU nicht noch einmal schreiben.
  • Für die Anrechnung von Leistungen aus einem vorherigen Studium gibt es je nach Studiengang unterschiedliche (teils recht knappe) Antragsfristen.

Welche Fristen gelten für die Anträge auf Anrechnung?

Wenn Sie die Anrechnung von Prüfungsleistungen beantragen, die Sie während Ihres laufenden Studiums an der HNU abgelegt haben, dann müssen Sie die Anträge auf Anrechnung spätestens im drauffolgenden Semester stellen.

Wenn Sie die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium (auch aus einem vorherigen HNU-Studium!) beantragen, dann gelten folgende Fristen:

  • innerhalb der ertsen vier Vorlesungswochen Ihres ersten Semesters in diesem Studiengang  (bei einer späteren Immatrikulation zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation)

Wenn Sie sich für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester bewerben, dann müssen alle Anträge auf Anerkennung zum Bewerbungsschluss für den Studiengang eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass für die Wahrung von Fristen der Eingang an der Hochschule zählt!

Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen können berücksichtigt werden!

Kann ich Anträge auf Anrechnung schon bei der Bewerbung stellen?

Ja, aber ...

... die Anträge werden erst dann bearbeitet, wenn Sie an der HNU immatrikuliert sind. Sie können also Ihre Entscheidung über eine Immatrikulation nicht davon abhängig machen, wie viele vorherige Prüfungsleistungen Ihnen anerkannt werden.

Die einzige Ausnahme sind die Anträge auf Anerkennung, die Sie stellen müssen, wenn Sie sich für einen Studieneinstieg in ein höheres Fachsemester bewerben. Dann ist das Erreichen eines bestimmten Umfangs an Anrechnungen Zulassungsvoraussetzung und die Prüfung der Anträge damit Teil des Zulassungsverfahrens.

Wann und wie erfahre ich, was mir anerkannt wurde?

Nachdem es sich bei den Anerkennungen immer um Einzelfallprüfungen durch die modulverantwortliche Professorin/den modulverantwortlichen Professor und die Prüfungskommission handelt, kann es stark variieren, wie lange es dauert, bis Sie eine Rückmeldung auf Ihren Antrag bekommen.

Im Falle einer Anerkennung werden Sie vom Prüfungsamt per E-Mail darüber informiert und die Leistung wird im Notensystem eingetragen.

Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wer sind die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen zu Anerkennungen?

Die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die jeweils für den Studiengang zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat Prüfung. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Prüfung.