Häu­fi­ge Fra­gen: Be­wer­bung & Zu­las­sung

Hier findest du alle häufigen Fragen zu den Themen „Bewerbung" und „Zulassung“ wie u.a. „Wo finde ich die Bewerbungsfristen?", „Bekomme ich sicher einen Studienplatz?" Bei weiteren Fragen wende dich an die Referate Studium & Prüfung der HNU.

The­ma: Be­wer­bung

Wo bewerbe ich mich?

Bitte nutze das Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfristen des Studienganges, um dich auf einen Studiengang zu bewerben.

Wo finde ich die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsfristen findest du auf der Studiengangseite des Studienganges für welchen du dich bewerben möchtest.

Wie streng ist das mit den Fristen?

  • Die Fristen sind Ausschlussfristen. Alle Anträge, die nach Fristende an der Hochschule eintreffen, dürfen wir nicht mehr berücksichtigten. Achte also sehr genau darauf, die Fristen einzuhalten und die Unterlagen vollständig einzureichen.
  • Entscheidend für die Frist ist der digitale Eingang an der Hochschule.
  • Es müssen bis Fristende alle nötigen Unterlagen mit hochgeladen. Die Hochschule ist nicht verpflichtet und aufgrund der großen Bewerberzahlen auch nicht in der Lage, Sie auf Fehler oder fehlende Unterlagen aufmerksam zu machen.
  • Die Bewerbungsfristen findest du hier.
  • Die Immatrikulationsfrist steht im Zulassungsbescheid.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Selbstverständlich! Ihnen entsteht dadurch auch keinerlei Nachteil im Verfahren.
Bewerben können Sie sich für viele Studiengänge, Sie müssen sich aber dann, wenn Sie nach Abschluss des Bewerbungsprozesses mehrere Studienplatzzusagen haben, für einen entscheiden.
Wir raten sogar dazu, nicht alles auf eine Karte zu setzen und durch mehrere Bewerbungen das Risiko zu senken, am Ende ohne Studienplatz dazustehen.

Ich habe früher schon einmal ein Zulassungsangebot von der HNU bekommen. Muss ich mich trotzdem nochmal bewerben?

Ja, unbedingt!

Die Angebote gelten immer nur für das jeweilige Semester, für das Sie sich beworben haben.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es eine Sonderregel:

Falls Sie in der Vergangenheit einen Studienplatz an der HNU angenommen haben, sich aber aufgrund von Bundesfreiwilligendienst, freiwilligem Wehrdienst, FSJ o. ä. nicht einschreiben konnten. Dann sollten Sie den Zulassungsbescheid gut aufbewahren. Wenn Sie diesen bei einer erneuten Bewerbung für den Studiengang beilegen, haben Sie nämlich den Studienplatz sicher. Bewerben müssen Sie sich aber trotzdem noch!

Habe ich später einen Nachteil, wenn ich ein Zulassungsangebot von der HNU bekomme, es aber nicht annehme?

Nein.

Jedes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren steht für sich. Bei der nächsten Bewerbungsfrist geht jedes Verfahren wieder frisch von vorne los.

Was passiert nach der Bewerbung mit meinen Bewerbungsunterlagen?

Falls Sie sich an der HNU immatrikulieren, werden die Bewerbungsunterlagen Teil Ihrer Studierendenakte. Falls Sie sich nicht immatrikulieren, werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.

Ich habe mein Schulzeugnis noch nicht. Bis wann kann ich es nachreichen?

Wenn Sie Ihr Abitur- und/oder Fachhochschulreifezeugnis im laufenden Jahr erhalten (Zeugnisdatum), können Sie dieses bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 27. Juli des jeweiligen Jahres im Referat Studium nachreichen.

Bei Bewerbungen für das Sommersemester müssen Sie alle Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen.

Manchmal werden Bewerbungsfristen verlängert. Sollte Ihr Zeugnisdatum dann von der verlängerten Frist erfasst werden, können Sie sich bewerben. Wenn Bewerbungsfristen verlängert werden, erfahren Sie das über unsere Homepage.

Ich bekomme mein Zeugnis erst sehr spät. Was gebe ich denn bei Notenschnitt und Zeugnisdatum ein, wenn ich jetzt schon die Onlinebewerbung mache?

Lassen Sie die entsprechenden Felder einfach frei oder tragen Sie einen zu erwartende Wert ein.

Wenn Sie Ihr Zeugnis dann nachreichen (wichtig: Fristen beachten!) werden die Daten von uns anhand der Angaben im Zeugnis nachgetragen bzw. korrigiert.

Für meinen Studiengang brauche ich ein Vorpraktikum. Muss ich das bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen haben?

Nein.
Das Vorpraktikum muss erst bis zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein.

Bewerben können Sie sich auch ohne abgeschlossenes Vorpraktikum. Zur Einschreibung müssen Sie dann Nachweise vorlegen, dass Sie ein entsprechendes Vorpraktikum abgeschlossen haben oder sich derzeit in einem Vorpraktikum befinden, das bis Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein wird.

Wann jeweils Vorlesungsbeginn ist, erfahren Sie im Akademischen Kalender.
Mehr Informationen zum Vorpraktikum finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.

Ich bin während der Bewerbungs- oder Immatrikulationsfrist im Ausland - was muss ich beachten?

Die Bewerbung und Immatrikulation erfolgt online. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen alle erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung stehen, um diese hochzuladen.

The­ma: Zu­las­sung

Wo finde ich den Numerus Clausus (NC)?

Den Numerus Clausus findest du auf der Studiengangseite des Studienganges für welchen du dich bewerben möchtest.

Be­kom­me ich auch si­cher ei­nen Stu­di­en­platz?

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen, dann hängt das weitere Vergabeverfahren davon ab, ob der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

Welcher Zulassungsmodus auf Ihren Wunschstudiengang zutrifft, das finden Sie auch auf der Seite des Studiengangs.

Gilt an der HNU die Fachhochschulreife ohne Abschlussprüfung ("Schulabbrecher-FHR")?

Nein.
Wenn Sie Ihre Fachhochschulreife durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil) und entsprechende Praxis (fachpraktischer/berufsbezogener Teil) erworben haben, dann gilt diese Art der Fachhochschulreife nicht in Bayern und Sachsen.

Aber es gibt Ausnahmen: Sie können die Studiengänge studieren, die wir als Kooperationsstudiengänge gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm anbieten.

Kann ich mit einer Fachhochschulreife von einem zweijährigen Berufskolleg in Baden-Württemberg an der HNU studieren?

Nein - aber.
Diese Art der Fachhochschulreife gilt nur in Baden-Württemberg. Aber ...

... Sie können die Studiengänge studieren, die wir als Kooperationsstudiengänge gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm anbieten.

… Sie können durch den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine bundesweit gültige Fachhochschulreife erlangen.

... Sie können durch den Nachweis von ausreichend Praxiserfahrung eine Fachhochschulreife erlangen, die auch außerhalb Baden-Württembergs gilt (sog. Anerkennungspraktikum).

An­er­ken­nungs­prak­ti­kum

  • mindestens ein halbes Jahr
  • gelenktes Praktikum
  • Tätigkeit in der Fachrichtung Ihres Berufskollegs (wird durch das Berufskolleg geprüft & bescheinigt)
  • bis zum Bewerbungsschluss muss das Praktikum abgeschlossen sein und das Anerkennungsschreiben Ihres Berufskollegs vorliegen

Ich habe mein Abi von einem beruflichen Gymnasium (z. B. technisches Gymnasium od. Wirtschaftsgymnasium). Ist das ein Problem?

In aller Regel nein. Normalerweise erwerben Sie auch auf einem beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife.

Werfen Sie im Zweifelsfall einen Blick auf Ihr Zeugnis; dort ist vermerkt, welche Hochschulzugangsberechtigung Ihnen Ihr Abschluss verleiht.

Gilt mein International Baccalaureate (IB)?

Ob das IB als Hochschulzugangsberechtigung an der HNU gilt, wird in jedem Fall einzeln geprüft.

  • Falls Sie Ihr IB an einer Schule in Deutschland erworben haben, prüft die HNU Ihren Abschluss im Rahmen Ihrer Bewerbung.
  • Falls Sie Ihr IB an einer Schule im Ausland erworben haben, müssen Sie den Abschluss von uni-assist prüfen lassen. Bitte registrieren Sie sich dazu parallel zu Ihrer Bewerbung an der HNU auf www.uni-assist.de und reichen auch dort Ihre Unterlagen ein.

Du hast wei­te­re Fra­gen zu Be­wer­bung & Zu­las­sung?

Re­fe­ra­te Stu­di­um & Prü­fung

Ansprechpartner für Bewerbung & Zulassung

Telefon: +49 7319762-2020

Standort: Hauptgebäude, A.1.20

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 09:00-12:30 Uhr
Mi: 11:00-16:00 Uhr
Fr: 09:00-12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:  
Mo, Di, Do: 12:30-14:00 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit: 
Öffnungszeiten:  Mo - Fr: 09:00-12:00 Uhr

Bitte kontaktiere uns telefonisch oder per E-Mail und vereinbare bei Bedarf einen individuellen Gesprächstermin.

Frontoffice:
Raum: A.1.20 (Gebäude A)

Postadresse:
Hochschule Neu-Ulm
Referate Studium und Prüfung
Wileystraße 1
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