Eras­mus+ Staff Mo­bi­li­ty for Teaching

Rah­men­be­din­gun­gen

  • Tätigkeit an der HNU als Professorin/Professor/Dozentin/Dozent mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule;
    Doktorandinnen/Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

  • Unterricht an einer Erasmus+ Partnerhochschule

  • Aufenthaltsdauer mindestens 2 und maximal 60 Tage

  • mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche

  • oder mindestens 4 Unterrichtsstunden und zusätzlich Weiterbildung (Kombination von Teaching und Training)

Sie als Gast­ge­ber

  1. Einladung von Unternehmenspersonal aus Erasmus+ Programmländern als Gastdozentin/Gastdozent
    Mindestaufenthaltsdauer 2 Tage
    Finanzierung über Erasmus+ Mittel der HNU
  2. Einladung von internationalen Gastprofessorinnen/Gastprofessoren von Erasmus+ Partnerhochschulen
    Mindestaufenthaltsdauer 2 Tage
    Finanzierung über Erasmus+ Mittel der Partnerhochschule
  3. Einladung von internationalen Gastprofessorinnen/Gastprofessoren anderer Hochschulen
    Mindestaufenthaltsdauer 3 Tage
    Finanzierung über das Gastprofessorenprogramm der HNU (Mittel des Freistaats Bayern)

Partnerhochschulen

Erasmus+ Partnerhochschulen der HNU sind alle Partnerhochschulen in den Erasmus+ Programmländern (öffnet neues Fenster).

Mit fast allen unseren Erasmus+ Partnerhochschulen in Europa bestehen Vereinbarungen für den Lehrendenaustausch.

Finanzierung

Um möglichst vielen Lehrenden eine Erasmus+ Mobilität zu ermöglichen, kombiniert die HNU eine Phase der finanziellen Förderung mit einer Phase ohne finanzielle Förderung (sogenannte Zero Grant Tage). Insgesamt werden pro Aufenthalt maximal vier Tage finanziell gefördert.

Die finanzielle Förderung setzt sich aus Tagessätzen und Fahrtkosten zusammen (gefördert aus  Projekt 2023).

Die Tagessätze orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:

Ländergruppe 1 (LG1)Ländergruppe 2 (LG2)Ländergruppe 3 (LG3)
Finnland,
Schweiz*

* nur eingeschränkt
über Erasmus+ förderbar

Belgien,
Frankreich,
Griechenland,
Italien,
Niederlande,
Österreich,
Portugal,
Spanien

Bulgarien,
Polen,
Slowakei,
Tschechien,
Türkei,
Ungarn
180,- EUR / Fördertag160,- EUR / Fördertag140,- EUR / Fördertag

Die Fahrtkosten ergeben sich aus der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort, die mit dem Distanzrechner (öffnet neues Fenster) der Europäischen Kommission ermittelt wird. Ziel des Erasmus+ Programms ist es den ökologischen Fußabdruck, der durch Auslandsmobilitäten erzeugt wird, zu reduzieren. Daher können Teilnehmende, die für ihre Personalmobilität ein vom Erasmus+ Programm als nachhaltig eingestuftes Verkehrsmittel nutzen, einen Zuschlag zur regulären Fahrtkostenpauschale erhalten. Dies sind: Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaft (mind. 2 Personen/Auto), Fahrrad. Tipps zu alternativen Reisemöglichkeiten und dem Thema Nachhaltigkeit erhalten Sie im Green Erasmus Portal. (öffnet neues Fenster)

DistanzFahrtkosten (regulär)Fahrtkosten (nachhaltig)
10 - 99 km23,- EUR-
100 - 499 km180,- EUR210,- EUR
500 - 1.999 km275,- EUR320,- EUR
2.000 - 2.999 km360,- EUR410,- EUR
3.000 - 3.999 km530,- EUR610,- EUR
4.000 - 7.999 km820,- EUR-
8.000 km und mehr1.500,-EUR-

Zusatzförderung für besondere Bedürfnisse

Ein Fokus des Erasmus+ Programms liegt auf Sozialer Teilhabe und Chancengleichheit. Aus diesem Grund wird Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.

Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung / chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, sowie Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind(ern) antreten, sind berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen. Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR / Mobilität) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung ausgezahlt.

Nähere Informationen zur Erasmus+ Zusatzförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).

Finanzierung: Rechenbeispiel

5-tägige Erasmus+ Staff Mobility for Teaching in Oulu, Finnland

Fahrtkosten: 360,- EUR (Distanz: 2.062 km)

Aufenthaltskosten: 720,- EUR (4 geförderte Tage mit 180,- EUR / Tag)

Gesamtförderung: 1.080,- EUR

Vorgehensweise: Lehre im Ausland

Der passende Auslandsaufenthalt

  • Suchen Sie sich eine Erasmus+ Partnerhochschule der HNU im europäischen Ausland aus, an der Sie gern unterrichten würden. Der Unterricht kann z.B. im Rahmen eines individuellen Besuchs oder einer organisierten Staff Mobility Week stattfinden.
  • Das International Office informiert im Intranet über aktuelle Angebote von Partnerhochschulen und weiteren Institutionen, und unterstützt Sie gerne bei der Kontaktaufnahme zu Ihrer gewünschten Gasteinrichtung.

Bewerbung um finanzielle Förderung

  • Bewerben Sie sich online beim International Office der HNU.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Nachricht darüber, ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Förderung erhalten können. Die Erasmus+ Förderung stellt allerdings immer nur eine Teilförderung dar.

Planung der Mobilität

  • Nehmen Sie Kontakt zur Partnerhochschule auf, um Ihre individuelle Lehrendenmobilität zu planen oder bewerben Sie sich für die Teilnahme an einer Staff Mobility Week for Teaching.
  • Sobald eine offizielle Einladung der Partnerhochschule vorliegt, informieren Sie bitte das International Office der HNU.

Reisebuchung

  • Wenn alle notwendigen Erasmus+ Unterlagen vorliegen, kann die zugesagte Fördersumme direkt bei der Reisebuchung über die Reiseorganisation / Referat Finanzservices verrechnet werden. Falls die Reise günstiger ist, wird die Differenz an Sie ausgezahlt. Dieser Betrag muss entsprechend versteuert werden. Falls die Reise teurer ist, muss die Differenz aus einem anderen Topf finanziert werden (in der Regel über die Fakultät). Wird die Reise nicht angetreten, müssen alle bereits in Anspruch genommenen Erasmus+ Mittel zurückgezahlt bzw. durch das Reisekostenbudget Ihrer Fakultät ausgeglichen werden.
  • Für das organisatorische Vorgehen bei Reisebuchungen schauen Sie sich bitte die durch die Reiseorganisation / Referat Finanzservices im Intranet zur Verfügung gestellten Informationen an. In der Regel unterstützt die Reiseorganisation bei allen organisatorischen Vorbereitungen wie Zug- bzw. Flug und Hotelbuchungen. Das International Office ist bei den Reisebuchungen nicht involviert.  Bitte erkundigen Sie sich zudem, ob für Ihre Dienstreise eine A1-Bescheiningung zu beantragen und mitzuführen ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Intranet unter Reiseorganisation.
  • Bitte beachten Sie außerdem auch die Informationen, die Ihnen von der Gasteinrichtung für Ihren Auslandsaufenthalt zur Verfügung gestellt werden.

Erasmus+ Dokumente und Verpflichtungen

  • Vor Antritt des Auslandaufenthalts müssen dem International Office der HNU Ihr Dienstreiseantrag sowie das Mobility Agreement (dies dokumentiert den Inhalt des Aufenthalts) und das Grant Agreement  (dies dokumentiert die finanzielle Förderung des Aufenthalts) vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterzeichnet vorliegen.
  • Im Anschluss an Ihren Aufenthalt müssen Sie ein von der Partnerhochschule unterzeichnetes Certificate of Attendance einreichen (mit dem der tatsächliche Aufenthalt bestätigt wird) und die EU-Online-Survey zu Ihrer Erfahrung im Ausland ausfüllen.

Vorgehensweise: Einladung von Unternehmenspersonal

Bewerbung um finanzielle Förderung

Bei Interesse an der Einladung von Unternehmenspersonal aus dem europäischen Ausland wenden Sie sich bitte an das International Office der HNU. Nach Prüfung der Anfrage erhalten Sie eine Nachricht darüber, ob und in welcher Höhe Ihr Gast eine Förderung aus Erasmus+ Mitteln der EU erhalten kann.

Auszahlung der Förderung

Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, wird Ihrem Gast die zugesagte Fördersumme ausgezahlt. Wird die Reise nicht angetreten, müssen alle bereits zur Verfügung gestellten Erasmus+ Mittel zurückgezahlt werden.

Erasmus+ Dokumente und Verpflichtungen

Vor Antritt des Besuchs müssen dem International Office ein Einladungsschreiben der HNU für den Gast sowie das Mobility Agreement und das Grant Agreement vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterzeichnet vorliegen. Im Anschluss an den Aufenthalt muss Ihr Gast ein Certificate of Attendance im International Office der HNU einreichen und die EU-Online-Survey ausfüllen.


Wich­ti­ge Links

Katja Schuster

Kat­ja Schus­ter

Stellvertretende Leitung International Office

Erasmus+ Koordinatorin

Koordinatorin Mobility-Online

Telefon: 0731/9762-2105

Standort: Hauptgebäude A, A.1.13

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