Eras­mus+ für Prak­ti­kum in Eu­ro­pa

Bewerbungsfrist
spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn

Rah­men­be­din­gun­gen

  • Praktikum in einem Erasmus+ Programmland
  • Einschreibung an der HNU während des Auslandspraktikums (das Erasmus+ Stipendium für Auslandsspraktika wird an Bachelor- und Master-Studierende vergeben)
  • Mindestdauer des Praktikums entspricht 2 Monaten (maximal 12 Monate)
  • für Praktika während des Studiums (Praxissemester oder freiwilliges Praktikum), Abschlussarbeiten und für Praktika nach Studienabschluss
  • Stipendienhöhe nicht abhängig vom Gehalt
  • maximale Erasmus+ Förderdauer von 12 Monaten pro Studienabschnitt (inkl. Zero-Grant); es können in einem Studienabschnitt mehrere Erasmus+ Mobilitäten bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer durchgeführt werden

Programmländer

Es können nur Praktika in Erasmus+ Programmländern gefördert werden. Den aktuellen Überblick über die Erasmus+ Programmländer finden Sie auf der Webseite der NA DAAD (öffnet neues Fenster). Hinweis: Praktika in Erasmus+ Partnerländern sind nicht förderbar.

Stipendium

Es wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den das Erasmus+ Stipendium ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen. Die Höhe der Förderung und die Dauer des maximalen Förderzeitraums ist abhängig vom durch die NA DAAD bewilligten Erasmus+ Gesamtbudget und der Anzahl der Teilnehmenden. Eine nachträgliche Anpassung des Förderzeitraums - und somit der Förderhöhe -  ist nicht möglich. Der maximale Förderzeitraum kann aufgrund der finanziellen Zuweisung durch die NA DAAD erst Ende Juni für das darauffolgende Hochschuljahr bekanntgegeben werden.

Im Hochschuljahr 2024/25 beträgt die maximale Förderdauer 4,0 Fördermonate (= 120 Fördertage) pro Auslandspraktikum. Hierfür gelten die folgenden Fördersätze (gefördert aus Projekt 2024):

Ländergruppe 1 (LG1)Ländergruppe 2 (LG2)
 
  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Schweden                     
 
 
  • Bulgarien
  • Estland
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Nordmazedonien
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ungarn
  • Zypern
 
750,- EUR / Fördermonat
= 25,- EUR / Fördertag

690,- EUR / Fördermonat
= 23,- EUR / Fördertag

Social top-up

Ein Fokus des Erasmus+ Programms liegt auf Sozialer Teilhabe und Chancengleichheit. Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen und Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.

Für Erasmus+ geförderte Auslandspraktika wird daher ein Social top-up in Höhe von 250,- EUR / Fördermonat zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium an folgende Teilnehmenden ausgezahlt:

  • Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt und nicht durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt wird
  • Studierende Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademikerinnen/Erstakademiker)
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6-monatig-fortlaufende Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums; Nettoverdienst (aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert) durchschnittlich über 450,- EUR / Monat und unter 850,- EUR / Monat; die Tätigkeit kann, muss aber während des Auslandspraktikums nicht weiterlaufen; wichtig ist, dass die Tätigkeit - sollte der Vertrag weiterlaufen - während des Auslandspraktikums pausiert wird)

Hinweis: Es kann nur ein Zielgruppenmerkmal für die Auszahlung des Social top-ups geltend gemacht werden.

Wenn Sie zu einer der hier genannten Zielgruppen gehören, können Sie das Social top-up über Ihren Workflow in Mobility-Online - sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist - beantragen. ​​​​​​ Der Nachweis erfolgt in Form einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in welcher die Teilnehmenden unterschriftlich versichern, alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über die Förderfähigkeit vorlegen können.

Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung / chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, sowie Studierende mit Kind(ern) sind alternativ zum Social top-up berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen ("Langantrag"). Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR / Semester) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt. Studierende mit einer Behinderung haben auch die Möglichkeit zur Förderung einer vorbereitenden Reise für sich und ggf. eine Begleitperson, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt am ausländischen Arbeitsort möglich ist.

Nähere Informationen zur Erasmus+ Zusatzförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).

Bewerbung

Die Bewerbung auf ein Erasmus+ Stipendium ist bis zwei Wochen vor Antritt des Praktikums möglich. Bei Praktika nach Studienabschluss muss die Bewerbung vor der Exmatrikulation erfolgen.

Bewerbungsunterlagen

  • Online-Formular
  • Foto (es muss kein Passfoto sein)
  • Online-Motivationsschreiben auf Deutsch
  • Online-Lebenslauf
  • Bescheinigung über alle Studien- und Prüfungsleistungen
  • Sprachnachweis B2 in der Arbeitssprache (nur erforderlich, wenn B2 nicht aus dem Notenspiegel ersichtlich ist und es sich nicht um Ihre Muttersprache handelt)
  • Kopie des Praktikums- bzw. Arbeitsvertrages (auf Deutsch oder Englisch) oder eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail des Arbeitgebers
  • Bewerbungsübersicht mit Unterschrift

Dokumente und Verpflichtungen

Für die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grant Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
  • Learning Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
  • OLS-Sprachtest - vor dem Auslandsaufenthalt
  • Confirmation of Arrival - nach Ankunft an der Gasteinrichtung
  • Confirmation of Stay, EU-Survey, Erfahrungsbericht und Traineeship Certificate - am Ende des Auslandsaufenthaltes

Erasmus+ Charta für Studierende

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Berichtspflicht

Alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität einen Erfahrungsbericht und ein EU-Survey zusammen mit Nachweisen zur Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) und den Leistungen an der Gasteinrichtung (Traineeship Certificate) einzureichen.

Verpflichtender Sprachtest

Ist die Hauptarbeitssprache nicht die Muttersprache des Geförderten, muss er/sie vor  dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren. Dieser ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm. Ziel ist es, ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb zu erfassen.


Wich­ti­ge Links & Down­loads

In­ter­na­tio­nal Of­fice – Stu­die­ren­den­aus­tausch Out­go­ing