Erasmus+ für Praktikum in Europa
Sie planen ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit in Europa? Dann bewerben Sie sich auf ein Erasmus+ Stipendium!
Rahmenbedingungen
- Praktikum in einem Erasmus+ Programmland
- Einschreibung an der HNU während des Auslandspraktikums (das Erasmus+ Stipendium für Auslandsspraktika wird an Bachelor- und Master-Studierende vergeben)
- Mindestdauer des Praktikums entspricht 2 Monaten (maximal 12 Monate)
- für Praktika während des Studiums (Praxissemester oder freiwilliges Praktikum), Abschlussarbeiten und für Praktika nach Studienabschluss
- Stipendienhöhe nicht abhängig vom Gehalt
- maximale Erasmus+ Förderdauer von 12 Monaten pro Studienabschnitt (inkl. Zero-Grant); es können in einem Studienabschnitt mehrere Erasmus+ Mobilitäten bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer durchgeführt werden
Programmländer
Es können nur Praktika in Erasmus+ Programmländern gefördert werden. Den aktuellen Überblick über die Erasmus+ Programmländer finden Sie auf der Webseite der NA DAAD (öffnet neues Fenster). Hinweis: Praktika in Erasmus+ Partnerländern sind nicht förderbar.
Stipendium
Es wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den das Erasmus+ Stipendium ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen. Die Höhe der Förderung und die Dauer des maximalen Förderzeitraums ist abhängig vom durch die NA DAAD bewilligten Erasmus+ Gesamtbudget und der Anzahl der Teilnehmenden. Eine nachträgliche Anpassung des Förderzeitraums - und somit der Förderhöhe - ist nicht möglich. Der maximale Förderzeitraum kann aufgrund der finanziellen Zuweisung durch die NA DAAD erst Ende Juni für das darauffolgende Hochschuljahr bekanntgegeben werden.
Im Hochschuljahr 2024/25 beträgt die maximale Förderdauer 4,0 Fördermonate (= 120 Fördertage) pro Auslandspraktikum. Hierfür gelten die folgenden Fördersätze (gefördert aus Projekt 2024):
Ländergruppe 1 (LG1) | Ländergruppe 2 (LG2) |
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750,- EUR / Fördermonat = 25,- EUR / Fördertag | 690,- EUR / Fördermonat |
Social top-up
Ein Fokus des Erasmus+ Programms liegt auf Sozialer Teilhabe und Chancengleichheit. Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen und Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.
Für Erasmus+ geförderte Auslandspraktika wird daher ein Social top-up in Höhe von 250,- EUR / Fördermonat zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium an folgende Teilnehmenden ausgezahlt:
- Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt (vgl. Bundesministerium für Gesundheit)
- Studierende Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademikerinnen/Erstakademiker)
- erwerbstätige Studierende (mind. 6-monatig-fortlaufende Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums; Nettoverdienst (aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert) durchschnittlich über 450,- EUR / Monat und unter 850,- EUR / Monat; die Tätigkeit kann, muss aber während des Auslandspraktikums nicht weiterlaufen; wichtig ist, dass die Tätigkeit - sollte der Vertrag weiterlaufen - während des Auslandspraktikums pausiert wird)
Hinweis: Es kann nur ein Zielgruppenmerkmal für die Auszahlung des Social top-ups geltend gemacht werden.
Wenn Sie zu einer der hier genannten Zielgruppen gehören, können Sie das Social top-up über Ihren Workflow in Mobility-Online - sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist - beantragen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in welcher die Teilnehmenden unterschriftlich versichern, alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über die Förderfähigkeit vorlegen können.
Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung / chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, sowie Studierende mit Kind(ern) sind alternativ zum Social top-up berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen ("Langantrag"). Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR / Semester) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt. Studierende mit einer Behinderung haben auch die Möglichkeit zur Förderung einer vorbereitenden Reise für sich und ggf. eine Begleitperson, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt am ausländischen Arbeitsort möglich ist.
Nähere Informationen zur Erasmus+ Zusatzförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).
Green Erasmus
Ziel des Erasmus+ Programms ist es Teilnehmende nicht nur für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz zu sensibilisieren, sondern auch den ökologischen Fußabdruck, der durch Auslandsmobilitäten erzeugt wird, zu reduzieren. Wir möchten unsere Studierenden daher ermutigen, umweltverträgliche Verkehrsmittel für ihr Auslandssemester in Betracht zu ziehen und auch während des Auslandsaufenthalts auf nachhaltige Entscheidungen vor Ort zu achten.
Planen Sie eine Zugreise durch Europa
Je nach Gastinstitution ist die Anreise ohne Flugzeug sehr einfach zu gestalten. Aber auch wenn Sie eine weite Strecke zurücklegen möchten, sollten Sie die Reise über Land in Erwägung ziehen. Websites wie Erasmus by Train oder Nachtzugkarte helfen Ihnen, Ihre Reiseroute zu planen.
Nutzen Sie den Interrail-Pass für Ihre Reise!
Eine besondere Möglichkeit, Europa zu erkunden, bietet Ihnen der neue Interrail-Pass für Erasmus+. Dieser ermöglicht Ihnen, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. Sie sparen nicht nur Geld, sondern können die Vielfalt Europas in der Nähe Ihrer Gastinstitution erkunden – eine gute Chance, Ihre Erasmus-Erfahrung mit zusätzlichen Entdeckungen zu bereichern.
Klimaverträglich unterwegs
In der Broschüre ”Klimaverträglich unterwegs” des DAAD finden Sie Hinweise und Anregungen, wie nachhaltige Mobilität gelingen kann.
Green Erasmus Portal
Entdecken Sie auf dem Green Erasmus Portal konkrete Informationen darüber, wie Sie vor, während und nach Ihrem Erasmus-Aufenthalt nachhaltig handeln können. Sie finden Tipps dazu, was Sie einpacken sollten und wie Sie sich im Ausland nachhaltig ausstatten. Testen Sie außerdem das Green Erasmus Quiz und spielen Sie Simulationsspiele, um herauszufinden, wie Sie Ihren Alltag als Erasmus-Studierende umweltfreundlicher gestalten können.
Inspiration Nachhaltigkeit
Was kann ich im Erasmussemester für mehr Nachhaltigkeit tun? Diese Frage beantworten Studierende im Dossier Nachhaltigkeit auf dem Blog von “studieren weltweit“.
Bewerbung
Die Bewerbung auf ein Erasmus+ Stipendium ist bis zwei Wochen vor Antritt des Praktikums möglich. Bei Praktika nach Studienabschluss muss die Bewerbung vor der Exmatrikulation erfolgen.
Bewerbungsunterlagen
- Online-Formular
- Foto (es muss kein Passfoto sein)
- Online-Motivationsschreiben auf Deutsch
- Online-Lebenslauf
- Bescheinigung über alle Studien- und Prüfungsleistungen
- Sprachnachweis B2 in der Arbeitssprache (nur erforderlich, wenn B2 nicht aus dem Notenspiegel ersichtlich ist und es sich nicht um Ihre Muttersprache handelt)
- Kopie des Praktikums- bzw. Arbeitsvertrages (auf Deutsch oder Englisch) oder eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail des Arbeitgebers
- Bewerbungsübersicht mit Unterschrift
Dokumente und Verpflichtungen
Für die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums benötigen wir folgende Unterlagen:
- Grant Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
- Learning Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
- OLS-Sprachtest - vor dem Auslandsaufenthalt
- Confirmation of Arrival - nach Ankunft an der Gasteinrichtung
- Confirmation of Stay, EU-Survey, Erfahrungsbericht und Traineeship Certificate - am Ende des Auslandsaufenthaltes
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Berichtspflicht
Alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität einen Erfahrungsbericht und ein EU-Survey zusammen mit Nachweisen zur Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) und den Leistungen an der Gasteinrichtung (Traineeship Certificate) einzureichen.
Verpflichtender Sprachtest
Ist die Hauptarbeitssprache nicht die Muttersprache des Geförderten, muss er/sie vor dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren. Dieser ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm. Ziel ist es, ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb zu erfassen.