Lehr­be­auf­trag­te:r wer­den – Wissen tei­len

Die Hoch­schu­le Neu-Ulm sucht Sie!

Ergänzen auch Sie Ihre berufliche Karriere durch einen Lehrauftrag

Lehrbeauftragte der Hochschule Neu-Ulm sind externe, nebenberuflich tätige Spezialistinnen und Spezialisten aus der Praxis, die auf Honorarbasis einzelne Lehrveranstaltungen übernehmen und Wissen und Erfahrungen über ihren professionellen Alltag und dessen Anforderungen den Studierenden vermitteln – ein großer Gewinn für beide Seiten.

Unterricht an der HNU.

Ech­ter Mehr­wert für Sie

Sie schärfen Ihr persönliches Profil und erweitern Ihre individuellen Kompetenzen.


Jetzt Lehr­be­auf­trag­te:r wer­den

Das zeichnet Sie aus:

  • Qualifizierter Abschluss einer Dualen Hochschule, Berufsakademie, Fachhochschule oder erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium.
  • Einschlägiges, aktuelles Fachwissen sowie 3-jährige berufliche Praxiserfahrung und Sie sind mit spezifischen wissenschaftlichen Standards und Methoden Ihres Fachbereichs vertraut.
  • Hohe Persönlichkeits- und Fachkompetenz und Sie begeistern sich für Ihr Fachgebiet und haben Freude daran, dieses jungen, engagierten Menschen näherzubringen.
  • Idealerweise Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung, der Aufbereitung von Lerninhalten sowie der Verknüpfung von Theorie und Praxis.

 

Wir freuen uns auf die Zusendung Ihrer Unterlagen:

In unserem Online-Bewerberportal können Sie sich initiativ oder auch auf ausgeschriebene Lehraufträge bewerben. Einen Überblick über das Fächerspektrum und die Inhalte geben die Seiten der einzelnen Studiengänge.

Bitte berücksichtigen Sie: Ein Lehrauftrag begründet kein Dienstverhältnis und Lehrbeauftragte sind keine Arbeitnehmer:innen und keine Beamten des Freistaates Bayern und der staatlichen Hochschulen.


Ab­lauf des Be­wer­bungs­ver­fah­rens

Nachdem Ihre vollständige Bewerbung bei uns eingegangen ist, prüft unsere Personalabteilung zeitnah, ob Sie die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Lehrbeauftragte erfüllen. Anschließend geht es für Sie wie folgt weiter:

  • Bewerbung für einen Lehrauftrag in einem konkreten Lehrgebiet: Ihre Bewerbung wird an die fachlich zuständigen Profesor:innen weitergeleitet. Als geeignete Kandidatin bzw. geeigneter Kandidat werden Sie direkt kontaktiert, um ein erstes persönlichen Gespräch zu führen und – sollten sich beide Seiten dafür entschieden haben - den weiteren Verlauf abzustimmen.
  • Initiativbewerbung über die allgemeine Ausschreibung „Lehrbeauftragte:r“: Ihre Bewerbung erreicht nun die Dekanate unserer drei Fakultäten, wird geprüft und ggf. auch an weitere relevante HNU-Profesor:innen geleitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass insbesondere bei Initiativbewerbungen nicht immer eine konkrete Absage an Sie erfolgt, da die Bewerbung ggf. an verschiedene Stellen im Haus weitergegeben wird. Wenn ein inhaltlich passender Lehrauftrag zu vergeben ist, setzt sich der/die verantwortliche Professor:in direkt mit Ihnen in Verbindung und klärt weitere inhaltliche und organisatorische Einzelheiten ab.

Unser Tipp: Sie haben während der Bewerbung die tolle Möglichkeit, einer Datenspeicherung zuzustimmen. In dem Fall bleibt Ihre Bewerbung in unserem Bewerberpool auch für zukünftige Anfragen zu Lehraufträgen erhalten.


Was ist, wenn ich kei­ne gan­ze Lehr­ver­an­stal­tung über­neh­men kann?

Die Hochschule Neu-Ulm unterstützt Sie:

  • Vielleicht möchten Sie Ihr Thema als Gastvortrag innerhalb einer Lehrveranstaltung vor den Studierenden halten?
  • Oder Sie erklären sich bereit, mit Hilfe unserer Professorinnen und Professoren unsere Studierenden mit Themen für deren Seminar- und Bachelorarbeiten zu unterstützen?
  • Hat Ihr Unternehmen etwas Interessantes im Rahmen von Exkursionen für unsere Studierenden zu bieten?

Kontaktieren Sie uns gerne - wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Als Ansprechparter:innen finden Sie die Studiengangleitungen auf den Studiengangseiten der HNU.


FAQ

Welchen Umfang hat ein Lehrauftrag?

Lehraufträge werden in der Regel für ein Semester erteilt. Im Modulhandbuch des betreffenden Studiengangs sind die zu leistenden Semesterwochenstunden (SWS) à 45 Minuten vorgeschrieben. Diese liegen hauptsächlich zwischen 2 und 4 SWS und finden im Semester wöchentlich über einen Zeitraum von ca. 14 Wochen an festen Wochentagen statt. 

Abweichungen wie z.B. Blockveranstaltungen, Online Elemente, Exkursionen etc. müssen mit dem Modulverantwortlichen und der Verwaltung besprochen werden.

Welche Aufgaben gehören zu einem Lehrauftrag?

Als Lehrbeauftragte sind Sie verpflichtet, die im Lehrauftrag festgelegten Lehraufgaben wahrzunehmen. Dabei arbeiten Sie selbstständig und gestalten die Lehrveranstaltungen inhaltlich in eigener Verantwortung.

Als Erstes besprechen Sie zusammen mit dem Modulverantwortlichen ein Konzept für Ihre Vorlesung. Hierbei muss auf die Modulbeschreibung der Lehrveranstaltung geachtet werden, in der die geforderten Inhalte beschrieben sind. 
Jedoch dürfen Sie sich didaktisch frei entfalten – Sie können eigene Fokusse setzen oder Inhalte an aktuelle Entwicklungen anpassen. Sie legen selber fest, mit welchen didaktischen Mitteln Sie den Stoff vermitteln wollen: Vorlesungen, Übungen, Labore oder auch Exkursionen im vorgesehenen Zeitraum können Sie in Absprache mit den modulverantwortlichen Profesor:innen kombinieren.

Lehrmaterial wie Präsentationen, Literatur oder Skripte werden von Ihnen selbst vorbereitet. Wenn das Modulhandbuch Klausuren vorsieht, werden diese von Ihnen selbstständig erstellt und korrigiert.

Die Modulbeschreibungen finden Sie im Download Bereich der einzelnen Studiengangseiten. Die Kursgröße erfahren Sie von den modulverantwortlichen Professor:innenen. 

Wie viele Lehraufträge können an Einzelpersonen vergeben werden?

Lehrbeauftragte dürfen 9 SWS pro Semester an staatlichen bayerischen Hochschulen in der Summe nicht überschreiten. Lehraufträge werden häufig zweimal hintereinander erteilt und je nach Grund der Erteilung oder des Vorbereitungsaufwands auch häufiger.

Wie ist die Vergütung der Lehraufträge?

Lehraufträge werden in der Regel für die Dauer von einem Semester erteilt und nach dessen Ende bezahlt. Die Vergütung wird nach den tatsächlich geleisteten und vergütungsfähigen Einzelstunden berechnet. Für jede geleistete SWS erhalten Sie eine Pauschale, in der bereits die Vor- und Nachbereitungen und die Prüfungsaufgaben einer Lehrveranstaltung /Semesterstunde berechnet sind. Zeiten einer Prüfungsaufsicht können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Welche Anforderungen gibt es an Gastvorträge?

Als Hochschule für angewandte Wissenschaften ist uns natürlich der ständige Austausch zu Unternehmen sehr wichtig. Im Rahmen von Gastvorträgen an unserer Fakultät können Sie Informationen zu Ihrer Arbeit und neue Projekte vorstellen, über aktuelle Entwicklungen in Ihrer Branche berichten, neue Methoden oder beispielsweise Softwaresysteme vorstellen und über aktuelle Herausforderungen in Ihrem Bereich berichten.

Gastvorträge können im Rahmen von Vorlesungen gehalten werden, solange diese zum Inhalt des Studiengangs und dessen Zielgruppe an Studierenden passt. Diese sollten eine begrenzte Zeit von 60 bis 90 Minuten haben, je nach Thematik kann von den Unternehmen auch eine ganze Vorlesung von 180 Minuten durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Gastvortrag keine Plattform ist, um ausschließlich Werbung für das eigene Unternehmen zu machen oder Studierende als Praktikanten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Hierfür gibt es zum Beispiel unsere Praktikanten- und Job-Börse (öffnet neues Fenster) oder die Career Weeks im Oktober als Angebot.

Als Ansprechparter:innen finden Sie die Studiengangleitungen auf den Studiengangseiten der HNU.

Wei­te­re In­fos zum The­ma Lehr­auf­trag fin­den Sie in un­se­rem Fly­er.