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In­fos zu den Prü­fun­gen im WS 2020/21: Se­nat be­schlie­ßt Sond­er­sat­zung

13.01.2021, Stu­di­um :

An der Hochschule Neu-Ulm (HNU) werden einige Prüfungen in Präsenz abgenommen. Wie die HNU für die Sicherheit ihrer Studierenden sorgt lesen Sie hier. Zudem ist die Satzung über studien- und prüfungsrechtliche Sonderregelungen im Wintersemester 20/21 verlinkt.
 

Nicht alle Prüfungen im Wintersemester 2020/21 finden an der Hochschule Neu-Ulm (HNU) digital statt. Einige Prüfungen werden in Präsenz abgenommen. Dies ist nach der Infektionsschutzverordnung zulässig. Es finden jedoch deutlich weniger Prüfungen in Präsenz statt als regulär. Die Hälfte der Dozentinnen und Dozenten hat sich für alternative Prüfungsformen (Moodle-Tests, Hausarbeiten etc.) entschieden.

Zudem wurde der Prüfungszeitraum insgesamt gestreckt, um zu vermeiden, dass sich zu viele Menschen gleichzeitig in der HNU befinden. Die meisten Prüfungen sind für den Zeitraum vom 18. Januar bis 5. Februar terminiert. Vereinzelt finden jedoch, um den Prüfungszeitraum zu strecken, Prüfungen bereits in der Woche vom 11. bis 15. Januar statt und darüber hinaus bis zum 19. Februar.

Bei den Prüfungen vor Ort hat die Gesundheit der Studierenden oberste Priorität. Deshalb gelten während der Prüfungen Masken- und Abstandspflicht. Zudem arbeitet die Hochschule auf Basis eines stetig aktualisierten Hygienekonzepts, das mit weiteren Infos zum Prüfungsverfahren an die Studierenden verschickt wird.

Um weitere Sicherheit zu gewährleisten, prüft die Hochschulleitung derzeit das kostenfreie Angebot von Schnelltests, die vor den Prüfungen von fachkundigem externen Personal durchgeführt werden könnten. Zudem könnten Fiebermessgeräte vor den Prüfungen zum Einsatz kommen.

 

Änderungen seit dem 14. Januar 2020

Der Senat der Hochschule Neu-Ulm hat am Donnerstag, 14. Januar 2020 eine Sondersatzung beschlossen, die zum Download bereitsteht. Link zur Satzung über studien- und prüfungsrechtliche Sonderregelungen (öffnet neues Fenster) im Wintersemester 20/21.

Die Änderungen im Überblick:

  • die Prüfungsform (z.B. online oder in Präsenz) kann bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin noch geändert werden (gilt auch für die Kooperationsstudiengänge WIF, IGM, WIN und WIL mit der Technischen Hochschule Ulm). Die Studierenden sind von den Dozentinnen und Dozenten umgehend zu informieren.
  • Die Studierenden können sich bis ein Tag vor der Prüfung von den Prüfungen abmelden. Das Referat Prüfung und der Prüfer oder die Prüferin sind zu informieren.
  • Prüfungsrechtliche Fristen (Wiederholung, ECTS-Fristen etc.) werden um ein Semester verlängert.
  • Studierenden mit Kind und Angehörigen, die während der Corona-Zeit betreut werden mussten, wird eine Annulierungsmöglichkeit eingeräumt (wegen erhöhter Belastung und weniger Vorbereitungszeit wegen Pflege/Kinderbetreuung, Lockdown, Schließung Kindertageseinrichtungen etc.)

Den Antrag auf Prüfungsabmeldung an der Hochschule Neu-Ulm (öffnet neues Fenster) können Sie hier als PDF herunterladen.

 

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