Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Weiterbildung! Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Informieren Sie sich dazu auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx (öffnet neues Fenster)
Hier finden Sie Antworten beispielsweise auf Fragen: „Wofür kann Bildungszeit genommen werden“ und „Wie kann man Bildungszeit beantragen“? u.v.m.
Seit August 2017 ist das Zentrum für Weiterbildung der HNU anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.