Ge­büh­ren & Rück­mel­dung

Staat­li­che Hoch­schu­le ⇒ kei­ne Stu­di­en­ge­büh­ren

An der  Hochschule Neu-Ulm bezahlen alle Studierenden der Vollzeitstudiengänge keine Studiengebühren. Das gilt auch für Zweitstudierende und ausländische Studierende.

Pro Semester muss lediglich ein Semesterbeitrag bezahlt werden. Woraus sich dieser Semesterbeitrag zusammensetzt, erfahren Sie bei den Angaben zu den einzelnen Studiengängen.

Für die berufsbegleitenden Studiengänge fallen Gebühren an. Informationen dazu gibt es über das Zentrum für Weiterbildung.

Se­mes­ter­bei­trä­ge

Wann ist der Semesterbeitrag fällig?

  • Wenn Sie Ihr erstes Semester an der HNU beginnen oder an die HNU wechseln, bezahlen Sie Ihre Semesterbeiträge nachdem Sie die Immatrikulation beantragt haben. Wir immtrikulieren unter Vorbehalt und stellen online einen Gebührenbescheid mit Zahlungsangaben und -frist zum Download zur Verfügung. Nach Geldeingang wird die Immatrikulation wirksam.
  • Studierende überweisen Ihre Semesterbeiträge bei der Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist. Wenn Sie sich nicht rückmelden bzw. Ihren Rückmeldebeitrag nicht (in voller Höhe) überweisen, werden Sie exmatrikuliert. Die Rückmeldefrist finden Sie im Akademischen Kalender.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Die Beitragshöhe ist je nach Studiengang unterschiedlich. Der Beitrag für die Kooperationsstudiengänge, die gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm (THU) angeboten werden, liegt höher, da er auch die an der THU üblichen Gebühren enthält.

Als Orientierungshilfe können Sie den Betrag in dieser Übersicht (öffnet neues Fenster) einsehen.

Bei der Einschreibung erhalten Sie detaillierte Informationen zur erforderlichen Zahlung.

Für die Rückmeldungen im laufenden Studium finden Sie die Information im Intranet und im CampusPortal.

Wohin muss ich den Semesterbeitrag überweisen?

Diese Information finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Für die Rückmeldung aus einem laufenden Studium finden Sie die Informationen im Gebührenbescheid im CampusPortal. Der Bescheid wird kurz vor Start der jeweiligen Rückmeldefrist zum Download bereitgestellt.

Wann und wie können Semesterbeiträge rückerstattet werden?

Der Beitrag wird von Amts wegen zurückbezahlt, soweit keine Beitragspflicht bestand (also bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn oder bei einer Überzahlung).

Eine Rückzahlung für das laufende Semester ist möglich, wenn die Exmatrikulation bis zum Stichtag erfolgt. Der Stichtag ist:

  • im Sommersemester der 14. April
  • im Wintersemester der 31. Oktober

Die Rückzahlung erfolgt von Amts wegen ohne gesonderten Antrag auf das Konto, von dem die Einzahlung eingegangen ist.