Gast­stu­di­um

An einzelnen Vorlesungen interessierte Personen können sich als Gasthörer einschreiben. Als Gasthörer müssen ebenso alle Voraussetzungen wie zu einem regulären Studium erfüllt sein, hierzu zählt insbesondere das Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis. Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse ein und legen Ihr Zeugnis bei uni-assist (öffnet neues Fenster) zur Begutachtung vor.

Das Gaststudium ist gebührenpflichtig. Es fallen pro Semester und je Vorlesung folgende Gebühren an:

  • bei bis zu 4 Semesterwochenstunden (SWS): 100,00 €
  • bei 5 bis 8 SWS: 200,00 €
  • bei mehr als 8 SWS: 300,00 €

Als Gasthörerin oder Gasthörer sind Sie nicht berechtigt, an Prüfungen teilzunehmen. Es können daher keine ECTS-Punkte für die besuchten Lehrveranstaltungen erworben werden.

Den Zulassungsantrag erhalten Sie auf Anfrage im Referat Studium: