Stabstelle: Recht
Rechtsgrundlagen
Die Stabstelle Recht berät Hochschulleitung, Verwaltung, Einrichtungen und Fachbereiche in allen hochschulrechtlichen Angelegenheiten, vertritt die Hochschule in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten und ist für das Vertragsmanagement der Hochschule zuständig.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die an der Hochschule wichtigsten allgemeinen sowie studienrelevanten Vorschriften.