Eras­mus+ für Stu­di­um in Eu­ro­pa

Rah­men­be­din­gun­gen

  • erfolgreiche Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule in Europa
  • keine extra Bewerbung nötig, die Bewerbung für das Stipendium erfolgt automatisch mit der Bewerbung um einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule
  • Einschreibung an der HNU während des Auslandsstudiums (das Erasmus+ Stipendium für Auslandsstudiensemester wird nur an Bachelor-Studierende vergeben; Master-Studierende können mit einer Zero-Grant-Förderung teilnehmen)
  • Mindestdauer des Auslandsstudiensemesters entspricht 2 Monaten (maximal 12 Monate)
  • Studierende müssen an der Partnerhochschule Kurse mit mindestens 15 ECTS belegen und bestehen, außer die Partnerhochschule oder der Studiengang fordert mehr
  • maximale Erasmus+ Förderdauer von 12 Monaten pro Studienabschnitt (inkl. Zero-Grant); es können in einem Studienabschnitt mehrere Erasmus+ Mobilitäten bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer durchgeführt werden

Partnerhochschulen

Erasmus+ Partnerhochschulen der HNU sind alle Partnerhochschulen in den Erasmus+ Programmländern (öffnet neues Fenster).

Stipendium

Es wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den das Erasmus+ Stipendium ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen. Die Höhe der Förderung und die Dauer des maximalen Förderzeitraums ist abhängig vom durch die NA DAAD bewilligten Erasmus+ Gesamtbudget und der Anzahl der Teilnehmenden. Eine nachträgliche Anpassung des Förderzeitraums - und somit der Förderhöhe -  ist nicht möglich. Der maximale Förderzeitraum kann aufgrund der finanziellen Zuweisung durch die NA DAAD erst Ende Juni für das darauffolgende Hochschuljahr bekanntgegeben werden.

Im Hochschuljahr 2024/25 beträgt die maximale Förderdauer 4,0 Fördermonate (= 120 Fördertage) pro Auslandssemester. Hierfür gelten die folgenden Fördersätze (gefördert aus Projekt 2024):

Ländergruppe 1 (LG1)Ländergruppe 2 (LG2)
 
  • Finnland
  • Belgien
  • Frankreich
  • Italien
  • Niederlande
  • Österreich
 
 
  • Bulgarien
  • Griechenland
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ungarn
 
600,- EUR / Fördermonat
= 20,- EUR / Fördertag            
540,- EUR / Fördermonat
= 18,- EUR / Fördertag

Social top-up

Ein Fokus des Erasmus+ Programms liegt auf Sozialer Teilhabe und Chancengleichheit. Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen und Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.

Im Rahmen eines durch Erasmus+ geförderten Auslandsstudiums wird daher ein Social top-up in Höhe von 250,- EUR / Fördermonat (= 8,33 EUR / Fördertag) zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium an Teilnehmende folgender Zielgruppen ausgezahlt:

  • Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt und nicht durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt wird
  • Studierende Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademikerinnen/Erstakademiker)
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6-monatig-fortlaufende Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums; Nettoverdienst (aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert) durchschnittlich über 450,- EUR / Monat und unter 850,- EUR / Monat; die Tätigkeit kann, muss aber während des Auslandsstudiums nicht weiterlaufen; wichtig ist, dass die Tätigkeit - sollte der Vertrag weiterlaufen - während des Auslandsstudiums pausiert wird)

Hinweis: Es kann nur ein Zielgruppenmerkmal für die Auszahlung des Social top-ups geltend gemacht werden.

Wenn Sie zu einer der hier genannten Zielgruppen gehören, können Sie das Social top-up über Ihren Workflow in Mobility-Online - sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist - beantragen. ​​​​​​ Der Nachweis erfolgt in Form einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in welcher die Teilnehmenden unterschriftlich versichern, alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über die Förderfähigkeit vorlegen können.

Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung / chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, sowie Studierende mit Kind(ern) sind alternativ zum Social top-up berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen ("Langantrag"). Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR / Semester) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt. Studierende mit einer Behinderung haben auch die Möglichkeit zur Förderung einer vorbereitenden Reise für sich und ggf. eine Begleitperson, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt am ausländischen Studienort möglich ist.

Nähere Informationen zur Erasmus+ Zusatzförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).

Dokumente und Verpflichtungen

Für die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grant Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
  • Learning Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt (wählen Sie Kurse mit mindestens 15 ECTS aus)
  • OLS-Sprachtest - vor dem Auslandsaufenthalt
  • Confirmation of Arrival - nach Ankunft an der Gasthochschule
  • Confirmation of Stay, EU-Survey, Erfahrungsbericht und Transcript of Records - am Ende des Auslandsaufenthaltes

Erasmus+ Charta für Studierende

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Mindestanzahl im Ausland bestandener ECTS

Erasmus+ Geförderte müssen an der Partnerhochschule im Ausland mindestens 15 ECTS bestehen (Nachweis ist das Transcript of Records der Gasthochschule). Falls der Geförderte weniger ECTS besteht, muss er/sie die Erasmus+ Förderung gegebenenfalls teilweise zurückzahlen. Die Entscheidung liegt beim International Office, dem die Gründe darzulegen sind.

Berichtspflicht

Alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität einen Erfahrungsbericht und ein EU-Survey zusammen mit Nachweisen zur Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) und den Studien-/Prüfungsleistungen an der Gasthochschule (Transcript of Records) einzureichen.

Verpflichtender Sprachtest

Ist die Hauptunterrichtssprache nicht die Muttersprache des Geförderten, muss er/sie vor dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren. Dieser ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm. Ziel ist es, ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb zu erfassen.

Darüber hinaus müssen HNU-Studierende bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Austauschplatz Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem geforderten Sprachniveau nachweisen (in der Regel B2).


Wich­ti­ge Links & Down­loads

In­ter­na­tio­nal Of­fice – Stu­die­ren­den­aus­tausch Out­go­ing