Senat
Aufgaben des Senats sind unter anderem der Beschluss der von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten sowie der Beschluss über Anträge zur Einrichtung von Sonderforschungsbereichen. Darüber hinaus nimmt der Senat Stellung zu den Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Laut dem Bayerischen Hochschulgesetz gehören dem Senat zehn gewählte Mitglieder sowie der/die Frauenbeauftrage der Hochschule an.
Mitglieder des Senats
Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Johannes Schmitz
Prof. Dr. Rupert Bardens (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Stefan Faußer
Prof. Dr. Daniel Schallmo
Prof. Dr. Axel Focke (Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Judith Mantz
Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Robin Renoth
Vertreter der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Daniel Eitel
Vertreter der Gruppe der Studierenden
Merlin Mößle
Bruno Grundhardt
Frauenbeauftragte der Hochschule
Prof. Dr. Claudia Kocian-Dirr
Weitere Informationen
Vorsitz
Amtszeit
Zwei Jahre, Vertreter der Studierenden ein Jahr
Sitzungsturnus
Während der Vorlesungszeit monatlich, außerhalb nach Bedarf