Se­nat

Aufgaben des Senats sind unter anderem der Beschluss der von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten sowie der Beschluss über Anträge zur Einrichtung von Sonderforschungsbereichen. Darüber hinaus nimmt der Senat Stellung zu den Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Laut dem Bayerischen Hochschulgesetz gehören dem Senat zehn gewählte Mitglieder sowie der/die Frauenbeauftrage der Hochschule an.

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Mit­glie­der des Se­nats

Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr. Johannes Schmitz

Prof. Dr. Rupert Bardens (stellvertretender Vorsitzender)

Prof. Dr. Stefan Faußer

Prof. Dr. Daniel Schallmo

Prof. Dr. Axel Focke (Vorsitzender)

Prof. Dr. med. Judith Mantz

Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Robin Renoth

Vertreter der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Daniel Eitel

Vertreter der Gruppe der Studierenden

Merlin Mößle

Bruno Grundhardt

Frauenbeauftragte der Hochschule

Prof. Dr. Claudia Kocian-Dirr

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen

Amts­zeit

Zwei Jahre, Vertreter der Studierenden ein Jahr

Sit­zungs­­­tur­­nus

Während der Vorlesungszeit monatlich, außerhalb nach Bedarf